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miniaturzwergenaufstandsversuch

Der Herr Rechtsanwalt brauchte anscheinend einen Tag, um sich von dem Telefongespräch mit mir zu erholen. Sodann verfertigte er ein Schreiben vom 17.03.2009, worin er mich aufforderte, es zu unterlassen, mich über das Augustinum zu äußern. Außerdem teilte er mir mit, gleichzeitig eine Strafanzeige gegen mich erstattet zu haben. Tja, das war eigentlich schon alles, was in dem Schreiben geschrieben stand. Ich reagierte nicht darauf und Schwamm drüber.

(20.02.2015)

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