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Wir stellen ein

11.10.2009

Es tut mir leid, liebe Leser, dass Sie wieder mehr als 4 Monate auf Neuigkeiten warten mussten, aber die Mühlen der Justiz mahlen zwar gründlich, aber nicht superschnell. Am 09.10.2009 erhielt ich Kenntnis vom Bescheid der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 03.09.2009, worin diese den Augustinum-Konzern kurz und knackig abwatschte und ihm mitteilte, dass das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt worden ist:

03.09.2009
NZS 84 Js 8848/09

Herrn Rechtsanwalt
Armin Schneider
Rollinstr. 61 - 63
88400 Biberach

Ermittlungsverfahren gegen Dietrich Klabunde
Tatvorwurf: Verdacht der Beleidigung etc.
Tatzeit: 16.03.2009

Ihre Strafanzeige vom 17.03.2009 namens und im Auftrag der Collegium Augustinum gGmbH

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schneider,

nach Abschluss der Ermittlungen sehe ich keine Veranlassung, die öffentliche Klage gegen den Beschuldigten zu erheben.

Zugegebenermaßen hat der Beschuldigte in den diversen Schreiben und der Webseite scharfe Worte gegen ihre Mandantin gefunden. Allerdings muss auch im Verhältnis zu anderen ähnlichen Vorkommnissen festgestellt werden, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass diese scharfe Kritik durchaus von der grundgesetzlich verbrieften freien Meinungsäußerung gedeckt ist. Dazu hat der Beschuldigte in seiner schriftlichen Äußerung ausgeführt, dass er diese öffentliche Kritik nicht geäußert habe, „weil mal die Suppe versalzen war“, sondern weil seine Mutter durch die Behandlung im Augustinum habe leiden müssen. Es sei ihm ein Anliegen gewesen, die Würde seiner Mutter wiederherzustellen.

Das Verfahren ist daher eingestellt worden.

Im Übrigen steht es Ihnen frei, Privatklage gegen den Beschuldigten zu erheben.

Hochachtungsvoll
Oberamtsanwalt

Damit ist das pompöse Stürmlein im Wassergläschen, das der Augustinum-Konzern in seiner hilflosen Wut anpustete, erledigt. Im Schreiben vom 17.03.2009 kündete der Rechtsanwalt mir dräuend an, seine Auftraggeber würden gerichtlich gegen mich vorgehen, falls ich nicht eine Unterlassungserklärung unterschreibe. Ein solches zivilrechtliches Klageverfahren hat sich der Augustinum-Konzern wohlweislich erspart - in des Wortes doppelter Bedeutung: Im Gegensatz zu der kostenlosen Strafanzeige hätte er für ein vergebliches Klageverfahren von vornherein Gerichtskosten zahlen müssen. Gleiches gilt für eine Privatklage (ein Strafverfahren, das der Kläger selbst anstelle der Staatsanwaltschaft betreibt). Auch dies hat sich der Augustinum-Konzern verkniffen. All das wäre ihm natürlich zu teuer gewesen - wir wissen ja, wie sehr der Augustinum-Konzern aufs Geld bedacht ist.

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(22.12.2014)

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