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Heiteres Verleumdungsraten

02.06.2009

Gleich zu Beginn der Lektüre der Strafanzeige vom 17.03.2009, Nr. 1 Abs. 3, glaubte ich, meinen Augen nicht zu trauen, aber es steht dort tatsächlich: „demenzkranke Person (Willebrandsyndrom)“. Das Willebrand-Jürgens-Syndrom hat nicht das Geringste mit Demenz zu tun, sondern es handelt sich um eine erbliche Blutgerinnungsstörung. Demenz als Willebrandsyndrom zu bezeichnen, befindet sich auf demselben unsäglichen Niveau wie die Behauptung des Augustinums, Hepatitis C werde durch Speichel übertragen, oder die Verwendung des nicht existierenden Begriffs „Krankenbild“ im Schreiben des Augustinums vom 02.10.2008. Im Übrigen hat der Augustinum-Konzern gegen seine Schweigepflicht verstoßen, indem er dem Rechtsanwalt das Willebrand-Jürgens-Syndrom unserer Mutter offenbarte.

Die „starken körperlichen Verfallserscheinungen“ (mit dieser künstlich dramatisierenden Formulierung soll wohl gemeint sein, dass unsere Mutter einen Rollstuhl benutzen musste) beruhten nicht auf der Demenz, sondern waren - buchstäblich von einem Moment zum anderen - Folge des Kollapses, den unsere Mutter am 12.07.2008 erlitten hatte. Bis dahin war sie körperlich überhaupt nicht eingeschränkt. Unsere Mutter starb nicht „aufgrund des Krankheitsverlaufs“, womit wohl die „starken körperlichen Verfallserscheinungen“ gemeint sind, sondern durch ein akutes Lungenödem infolge von Linksherzinsuffizienz. Dieses Krankheitsbild hat aber nicht das Geringste mit Demenz und daraus angeblich resultierenden „starken körperlichen Verfallserscheinungen“ zu tun. Dieser kurze Absatz zeigt nicht nur die Oberflächlichkeit und Substanzlosigkeit der gesamten Strafanzeige, sondern auch und vor allem die ganze Inkompetenz des Augustinums im Umgang mit Bewohnern, die irgendwie nicht mehr richtig funktionieren und daher nicht mehr in die reine, feine „Lebensform Augustinum“ passen.

Die Behauptung in Nr. 2 der Strafanzeige, unsere Mutter sei stets „beanstandungsfrei“ behandelt worden, ist eine bloße nichtssagende Phrase ohne Sinngehalt und damit typisch für die gesamte Strafanzeige. Die ganze vorliegende Angelegenheit beruht ja gerade darauf, dass die Behandlung unserer Mutter Anlass zu massiven Beanstandungen gab und mein Bruder und ich diese Beanstandungen bereits zu ihren Lebzeiten unmissverständlich äußerten. In Anbetracht dessen erübrigt sich auch jeglicher Kommentar zu der Behauptung, unsere Mutter sei stets „korrekt“ behandelt worden.

Am Schluss von Nr. 3 Abs. 6 der Strafanzeige wird mein wohlgemeinter Rat zitiert, dem Augustinum-Personal nicht über den Weg zu trauen und kein einziges Wort zu glauben. Worauf sich diese Äußerung außer dem Schicksal unserer Mutter des Weiteren bezieht, verschweigt die Strafanzeige wohlweislich: die finanziellen Machenschaften des Augustinum-Konzerns nach dem Tod unserer Mutter, die bis zu Nötigung und Erpressung gingen. Aus Sicht des Augustinum-Konzerns ist es natürlich mehr als verständlich, diesen Punkt verschämt zu unterschlagen, denn diese Vorkommnisse sind von vornherein durch Schriftverkehr belegt.

Auch folgende Passagen des Schreibens an die Heimleitung vom 13.03.2009 verschweigt die Strafanzeige höchst vorsorglich:

-   die Äußerung des Vormundschaftsrichters, es sei allgemein bekannt, wie das Augustinum mit Bewohnern umgeht, die nicht mehr richtig können;

-   Frau Lütkehölters von höhnischem Grimassieren begleitete verächtliche Äußerung, der Treffpunkt sei nicht für Bewohner gedacht, die nur noch dahinvegetieren;

-   die Lüge gegenüber dem vom Vormundschaftsgericht beauftragten Gutachter, nachts werde eine Matratze vor das Bett unserer Mutter gelegt;

-   die Lüge gegenüber dem Hausarzt, die Treffpunkt-Teilnehmer seien öfter mehr als eine Stunde lang ohne Beobachtung.

All dies wird natürlich deshalb verschwiegen, weil es unmittelbar durch Zeugenaussagen belegt werden kann. Dies gilt nichtsdestoweniger auch für meine übrigen Aussagen.

In Nr. 3 Abs. 4 der Strafanzeige wird mir etwas vorgehalten, wovon ich bislang noch gar nichts weiß: Der Augustinum-Konzern möge detailliert erläutern, in welchen Passagen des Schreibens vom 13.03.2009 ich - mehrfach! - unterstellte, das Personal habe den Vormundschaftsrichter belogen.

Insgesamt veranstaltet der Augustinum-Konzern in dieser Strafanzeige ein heiteres Verleumdungsraten: Welche der völlig wirr und zusammenhanglos herausgegriffenen Zitate hält er denn nun für Beleidigung, welche für üble Nachrede, welche für Verleumdung? Und noch etwas ist verblüffend: Von keinem der völlig wirr und zusammenhanglos herausgegriffenen Zitate wird in der Strafanzeige behauptet, die darin geschilderten Tatsachen seien unwahr. Dies aber wäre Voraussetzung für üble Nachrede und Verleumdung. Es ist mehr als offensichtlich, dass der Augustinum-Konzern diese Strafanzeige gar nicht ernst meint, sondern nur als pompösen Theaterdonner inszeniert, der nichts kostet - und natürlich sang- und klanglos verpufft. Dies zeigt sich schon daran, dass der Augustinum-Konzern den vordringlichsten rechtlichen Schritt nicht getan hat: Antrag auf einstweilige Verfügung zum Zweck der Unterlassung. Die Oberflächlichkeit und Konstruiertheit der gesamten Strafanzeige zeigt sich auch in solch rührenden Inkonsistenzen wie der Folgenden: In Nr. 3 Abs. 1 heißt es, ich hätte „einen Großteil“ der Heimbewohner angeschrieben. In Abs. 6 ist der Verfasser dann anscheinend so richtig in Fahrt gekommen: Nun seien es plötzlich „sämtliche“ Heimbewohner gewesen. Fazit: Irgendwie erinnert die Qualität der gesamten Strafanzeige an einen Anruf, den ich am 16.03.2009 erhielt.

Meine Äußerungen, soweit sie nicht ohnehin unbestreitbare Tatsachen schildern, sind durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt. Ein großes Wirtschaftsunternehmen wie der Augustinum-Konzern, das obendrein als gemeinnützig gilt und damit steuerbefreit ist, das seit mehr als 50 Jahren bundesweit agiert, in der Öffentlichkeit steht und öffentlich Werbung betreibt (siehe z. B. Der Spiegel vom 06.04.2009, S. 77), muss es ertragen, wegen objektiven Fehlverhaltens öffentlich kritisiert zu werden, umso mehr wenn es um wehrlose, schutzbedürftige Menschen geht und die geschilderten Tatsachen keine einmaligen Ausrutscher sind, sondern ganz offensichtlich auf konsequenter Firmenpolitik beruhen. Solch öffentliche Kritik ist das Merkmal einer offenen Gesellschaft. Ich bin nicht an die Öffentlichkeit gegangen, weil mal die Suppe versalzen war, sondern weil unsere Mutter durch die Behandlung im Augustinum leiden musste. Es ist mein Anliegen, die vom Augustinum angetastete Würde unserer Mutter wiederherzustellen.

Das Schreiben vom 13.03.2009, der Lügenbölter-Text vom 13.03.2009 sowie die übrigen in der Strafanzeige zitierten Texte enthalten weder Beleidigungen noch üble Nachrede noch Verleumdung. Sämtliche darin geschilderten Tatsachen sind erweislich wahr. Die Wahrheit ist es denn, was der Augustinum-Konzern fürchtet und zu unterdrücken versucht, damit die potemkinsche Heile-Welt-Fassade der „Lebensform Augustinum“ keine Risse bekommt. Wie es dahinter aussieht, hat eine von mehreren Bewohnern, die mich zustimmend anriefen, mir gegenüber telefonisch am 15.03.2009 prägnant zum Ausdruck gebracht: „Die meisten hier haben Angst!“

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(22.12.2014)

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