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Lügenbölter
oder:
Treffpunkt Augustinum - keiner trage des anderen Last

Nie werde ich Nashorn, nie, nie! Ich kapituliere nicht! (Eugène Ionesco: Die Nashörner)

13.03.2009

Es beginnt meistens ganz harmlos

Unsere Mutter Irmgard Klabunde, geb. 1924, lebte seit 04.08.2006 im Altenheim „Augustinum“ in Bad Soden am Taunus. Anlass für den Einzug war ihre Demenz, infolge derer sie nicht mehr allein in ihrer eigenen Wohnung in Hofheim am Taunus leben konnte.

Von Anfang an wurde unsere Mutter im „Treffpunkt“ betreut. Im Treffpunkt wird gesungen, vorgelesen, es werden Ratespiele, Gedächtnisübungen usw. durchgeführt, um die Teilnehmer geistig anzuregen, und diese erfahren durch die Betreuer und die Gruppe ein Gemeinschaftserlebnis, das ihnen nicht möglich wäre, wenn sie sich allein in ihren Wohnungen aufhalten würden. Im Treffpunkt werden auch sämtliche Mahlzeiten eingenommen.

Unsere Mutter nahm leidlich an ihrer Umgebung Anteil, konnte ohne Hilfe gehen und selbstständig die Toilette aufsuchen. Am 12.07.2008 kollabierte unsere Mutter im Treffpunkt. Das Personal rief einen Krankenwagen, und sie wurde ins Krankenhaus gebracht. Am 31.07.2008 wurde sie wieder entlassen.

Während des Krankenhausaufenthalts war erkennbar, dass die geistigen und körperlichen Fähigkeiten unserer Mutter nachgelassen hatten: Sie war teilnahmsloser und konnte nicht mehr gehen. Sie benutzte nun einen Rollstuhl. Sie war nicht mehr in der Lage, ihre Ausscheidungen selbst zu steuern.

Ab 01.08.2008 besuchte unsere Mutter wieder den Treffpunkt. Als Dietrich sie am 08.08.2008 nachmittags dort anrufen wollte, sagte ihm eine Betreuerin, unsere Mutter sei nicht dort, da sie nachmittags nicht mehr den Treffpunkt besuchen solle. Das Sitzen sei zu belastend für ihre geschwollenen Knöchel, die sie seit dem Kollaps hatte. Stattdessen solle sie im Bett liegen. Als Reinhard, Dietrichs Bruder, am 09.08.2008 zu Besuch kam, wurde ihm von den Treffpunkt-Betreuern mitgeteilt, unsere Mutter dürfe überhaupt nicht mehr in den Treffpunkt. Grund: Sie spucke und könne dadurch andere Personen mit Hepatitis C, die bei ihr vor einigen Jahren festgestellt worden war, anstecken. Seitdem lag unsere Mutter den ganzen Tag allein in ihrer Wohnung im Bett. Dies bedeutete Vereinsamung, geistige Verkümmerung und körperliche Entkräftung.

Wer A sagt, muss auch C sagen

Es gehört beinahe zur Allgemeinbildung, dass Hepatitis C nicht durch Speichel übertragen wird, sondern durch intravenösen Kontakt mit Blut. Dies widerfuhr vielen Menschen vor 1999 durch Infusion von Blutprodukten und Gerinnungsmitteln, die aus mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV) infizierten Blutspenden stammten. Der überwiegende Teil der heute Infizierten steckte sich vor 1999 auf diese Weise an. Erst seit 1999 ist es möglich, das HCV in Blutspenden festzustellen und dadurch die Verwendung infizierter Blutprodukte und Gerinnungsmittel auszuschließen. Nichtsdestoweniger fragte Reinhard am 12.08.2008 telefonisch den Hausarzt unserer Mutter, der auch Hausbesuche im Augustinum durchführt, ob Hepatitis C durch Speichel übertragen werden kann. Dies verneinte der Hausarzt erwartungsgemäß.

Hierzu sei eine kleine Auswahl von Literaturstellen und Webseiten empfohlen:

-   Manns u. a.: „Handbuch der Hepatitis C“, 1. Auflage, 2003, S. 14

-   Marre u. a.: „Klinische Infektiologie“, 2. Auflage, 2008, S. 502

-   Adam u. a.: „Die Infektiologie“, 1. Auflage, 2004, S. 511

-   „Dorland's Illustrated Medical Dictionary“, 30. Auflage, 2003, S. 837

-   Pschyrembel: „Klinisches Wörterbuch“, 261. Auflage, 2007, S. 777

-   Nawrocki: „Bedeutung der Infektionswege bei der chronischen Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus“, Dissertation, 2000, S. 10

Daraufhin telefonierte Reinhard am 14.08.2008 vormittags mit Frau Lozić, der Leiterin des Pflegedienstes, der auch der Treffpunkt untersteht. Frau Lozić lehnte es weiterhin ab, dass unsere Mutter den Treffpunkt besucht, da sie durch den Speichel Hepatitis C übertragen könne. Auf Reinhards Einwand, der Hausarzt habe ihm bestätigt, dass dies nicht möglich sei, schob Frau Lozić ein neues Argument nach: Es hätten sich andere Treffpunkt-Teilnehmer durch das Spucken unserer Mutter belästigt gefühlt. Unsere Mutter sei daher für den Treffpunkt nicht geeignet. Selbst wenn sich - was höchst unglaubwürdig ist - andere Treffpunkt-Teilnehmer beschwert hätten: Das Augustinum ist kein Club Méditerranée (oder Frise Orientale?), wo junge, schöne, kerngesunde Menschen eine Dauerparty abziehen. Das Augustinum ist vielmehr ein Altenheim, und der Treffpunkt ist eine Einrichtung für Demente. Wer sich also dort von den Eigenarten alter, dementer Menschen belästigt fühlt, zeigt damit nur einen erschreckenden Mangel an Verständnis, Mitgefühl und menschlichem Anstand. Dies aber darf kein Grund sein, einen alten, dementen Menschen auszugrenzen und ins faktisch existenzielle Abseits zu verbannen. Warum sollte unsere Mutter weniger Rechte als andere Bewohner haben, warum sollte sie zurückstecken, wenn andere sich in ihrem Feingefühl gestört fühlen? Auf Reinhards Bitte vereinbarte er mit Frau Lozić einen Gesprächstermin am 18.08.2008.

Verwunderlich ist, dass das großenteils aus Altenpflegekräften und Krankenpflegekräften bestehende Personal des Augustinums angeblich nicht besser über die Infektionswege von Hepatitis C Bescheid wusste oder sich nicht zumindest bei einem Arzt und durch Literatur kundig gemacht haben wollte, bevor es die drastische Entscheidung traf, unsere Mutter dauerhaft ins Bett zu sperren. Wir vermuten daher einen ganz anderen Grund: Es war den Betreuern im Treffpunkt unangenehm, sich weiterhin mit unserer Mutter zu befassen. Das Spucken und die Inkontinenz waren zweifellos nicht sehr angenehm. Die Betreuer im Treffpunkt aber wollten offensichtlich nur pflegeleichte, ordnungsgemäß funktionierende Teilnehmer haben. Auf gut deutsch: Das Personal hatte keinen Bock. Das Spucken war im Übrigen kein vorsätzliches, „aggressives“ Spucken. Vielmehr sammelte sich hin und wieder Speichel im Mund. Wenn sich zu viel angesammelt hat, wusste unsere Mutter sich anscheinend nicht anders zu helfen, als ihn auszuspucken, was eher ein Herauslaufenlassen war, gewissermaßen auch eine Form von Inkontinenz. Nach einigen Wochen war diese Phase vorüber.

In den Katakomben

Am Nachmittag desselben Tages, 14.08.2008, besuchte Reinhard unsere Mutter und traf sie nicht in ihrer Wohnung an. Stattdessen befand sie sich in einem unauffälligen, namenlosen Raum, der ganz weit hinten im Flur der Pflegedienstleitung versteckt ist. Betreuung im eigentlichen Sinne fand dort offenkundig nicht statt. Als Reinhard den Raum betrat, waren die Anwesenden allein, weil die einzige dort tätige Mitarbeiterin gerade auf Toilette war. Wir nehmen an, dass Frau Lozić durch das Telefonat mit Reinhard am Vormittag unsicher geworden war und unsere Mutter wieder aus der Bett-Verbannung herausnahm; um jedoch das Gesicht zu wahren, nicht zurück in den Treffpunkt, sondern in diese Art Abstellkammer. Damit hatte Frau Lozić das Hepatitis-Argument selbst widerlegt.

Worum handelt es sich bei dieser Abstellkammer, von deren Existenz mit Sicherheit kaum ein Bewohner etwas weiß, wie auch wir sie vorher nicht kannten? Wer sind diese bemitleidenswerten Ausgestoßenen, die dort ohne Anregung, ohne Beschäftigung herumsitzen, während sinnlos ein Fernseher läuft? Sind das die Super-Dementen? Keineswegs: Als Dietrich einmal unsere Mutter zum Abendessen zurückbrachte, sprach eine Frau sie mit den Worten an: „Ich bin gerade fertig mit essen, Sie können sich hierhin setzen.“ Stand auf, bot unserer Mutter ihren Platz an und verließ zielsicher den Raum. Diese Frau war geistig regsamer als manch Treffpunkt-Teilnehmer. Ein anderer Mann unterhielt sich eifrig mit der einzigen Mitarbeiterin über das Essen.

Am 16.08.2008 besuchte Dietrich unsere Mutter. Als er um kurz vor 12.00 Uhr eintraf, war sie nicht in ihrer Wohnung. Dietrich kümmerte sich zunächst um die Wäsche. Als er um 12.15 Uhr aus dem Waschsalon kam, hatte gerade eine Pflegerin unsere Mutter in die Wohnung gebracht. Auf Dietrichs Testfrage, ob unsere Mutter im Treffpunkt gewesen sei, stutzte die Pflegerin für einen Moment, bejahte dies dann aber. Wie üblich brachte Dietrich sodann unsere Mutter um 17.45 Uhr in den Treffpunkt zum Abendessen. Die beiden diensthabenden Betreuer schienen nicht im Mindesten verwundert oder gar ablehnend zu sein, sondern nahmen unsere Mutter an. Eigenartig war lediglich, dass einer der Betreuer fragte, ob unsere Mutter schon Abendbrot gegessen habe, was völlig unüblich gewesen wäre.

Ich sag ja nix, ich red ja nur

Am 18.08.2008 begannen wir das Gespräch mit Frau Lozić, indem wir uns mit gespielter Naivität dafür bedankten, dass unsere Mutter wieder den Treffpunkt besuchen kann. Wie wir befürchtet hatten, entpuppten sich die Vorgänge von vorgestern als Missverständnis und Komödie: Unsere Mutter war vormittags tatsächlich nicht im Treffpunkt gewesen, sondern in der Abstellkammer, die Frau Lozić nach einigem Grübeln als „Treffpunkt UG“ bezeichnete, was insofern eine unsinnige Bezeichnung ist, als der eigentliche Treffpunkt sich ebenfalls im UG = Untergeschoss befindet. Wahrscheinlich dachte sie sich dies spontan aus, weil die Abstellkammer ein Tabuthema ist und daher nicht einmal unter den wenigen Eingeweihten eine Bezeichnung hat. Auf unsere Frage, weshalb unsere Mutter nicht mehr den Treffpunkt besuchen darf, behauptete Frau Lozić neuerlich, dass unsere Mutter „alle 2 Minuten“ spucke, wodurch Hepatitis C übertragen werden könne. Wir wiesen sie nochmals darauf hin, dass Hepatitis C nicht durch Speichel übertragen werden kann und dass unsere Mutter während Dietrichs 5,5-stündigen Besuchs vor 2 Tagen nur höchstens 10-mal gespuckt habe. Frau Lozić meinte daraufhin, dennoch sei das Spucken unangenehm. Wir wiesen Sie darauf hin, dass es nicht akzeptabel ist, behinderte Menschen auszugrenzen, nur weil ihre Eigenarten von andere Personen als unangenehm empfunden werden.

Als Nächstes behauptete Frau Lozić, unsere Mutter könne den Geschehnissen im Treffpunkt nicht mehr folgen. Wir wiesen sie darauf hin, dass wir dort seit 2 Jahren andere Teilnehmer sehen, die z. B. ununterbrochen die Augen geschlossen haben und offenbar kaum etwas von den Vorgängen um sich herum registrieren. Im Übrigen kann unsere Mutter auch jetzt ohne Weiteres angeregt und animiert werden, wenn man sich mit ihr beschäftigt: Dietrich machte am 16.08.2008 erstmals seit dem Krankenhausaufenthalt wieder den üblichen Spaziergang mit unserer Mutter, sie diesmal im Rollstuhl. So oft Dietrich sie auf Blumen, Vögel, eine Katze, den Panoramablick ins Umland und dergleichen auf­merksam machte, reagierte sie spontan erfreut, lächelte, sagte „Wunderbar sieht das aus!“ und zeigte mit der Hand darauf. Auch half sie Dietrich wie eh und je beim Zusammenlegen der Wäsche (wenn auch nicht superexakt Kante auf Kante).

Als Nächstes behauptete Frau Lozić, unsere Mutter müsse gefüttert werden, was die Treffpunkt-Betreuer überfordere. Wie wiesen sie darauf hin, dass wir dort seit 2 Jahren andere Teilnehmer sehen, die ebenfalls gefüttert werden. Das Füttern-Argument ist im Übrigen das besonders gelungene Musterexemplar einer undurchdachten Spontan-Ausrede, der jegliche Schlüssigkeit fehlt: Sofern unsere Mutter nicht im Treffpunkt von den dortigen Betreuern gefüttert wird, würde dies notwendigerweise eine andere Pflegekraft tun. Würde unsere Mutter nach der ursprünglichen Absicht des Augustiums den Rest ihres Lebens allein in ihrer Wohnung verbringen, so würde sie also dort von einer Pflegekraft gefüttert werden. Dieselbe Pflegekraft könnte aber genauso gut in den Treffpunkt gehen, um unsere Mutter dort zu füttern und so ihre angeblich total überlasteten Kollegen zu unterstützen. Im Übrigen war unsere Mutter sehr wohl in der Lage, selbst zu essen und zu trinken, wenn man sie dazu animierte.

Als Nächstes behauptete Frau Lozić, während des Krankenhausaufenthaltes seien zwei neue Teilneh­mer in den Treffpunkt gekommen. Dieser sei nun überfüllt, weshalb unsere Mutter dort nicht mehr betreut werden könne. Unabhängig von der Frage, ob es tatsächlich zwei neue Treffpunkt-Teilnehmer gab (was natürlich höchst unglaubwürdig war), ist zu diesem rücksichtslosen Argument Folgendes zu sagen: Wenn das Augustinum neue Bewohner im Allgemeinen und neue Treffpunkt-Teilnehmer im Besonderen aufnimmt, so darf dies natürlich nicht zu Lasten der bisherigen Bewohner und Teilnehmer gehen, sondern deren Besitzstand muss gewahrt bleiben. Wollte man Frau Lozić' schwächliches Argument konsequent weiterdenken, so hieße dies, dass Bewohner das Haus gänzlich verlassen müssten, wenn das Augustinum neue Bewohner aufnimmt, ohne freie Wohnungen zu haben.

Wir wiesen Frau Lozić darauf hin, dass wir weiterhin nicht überzeugt waren, sondern den Eindruck hatten, dass sie sich immer neue Argumente ausdenkt, sobald das vorherige widerlegt ist. Wir sagten ihr, dass wir die Betreuung unserer Mutter im Treffpunkt durchsetzen werden. Sodann wusste sie nicht mehr weiter. Es entstand eine peinliche Pause von mehreren Sekunden, in der Frau Lozić offensichtlich den Boden unter den Füßen verlor. Dann raffte sie sich auf und fragte, ob wir mit Frau Lütkehölter, der Heimleiterin, sprechen möchten. Sie meldete uns dort an, und wir gingen zu dritt zu ihr.

Das Schweigen (überaus beredt)

Das Gespräch mit Frau Lütkehölter begann auf kuriose Weise so, wie dasjenige mit Frau Lozić geendet hatte: mit tiefem, ratlosem Schweigen. Erst nach vielen Sekunden schaffte es Frau Lütkehölter, auf unsere Frage, weshalb unsere Mutter nicht mehr in den Treffpunkt darf, zu antworten: Unsere Mutter spucke und habe Hepatitis C. Dass das Märchen von der Ansteckungsgefahr per Speichel schon längst vom Tisch war, wusste sie anscheinend nicht. Als wir sie darauf hinwiesen, versuchte sie, sich mit der Behauptung aus der Bredouille zu ziehen, Spucken sei aber besonders unangenehm, wenn derjenige eine ansteckende Krankheit habe. Unsere Mutter habe auch schon mal vor dem Aufzug ausgespuckt, und früher habe sie schon mal Traubenschalen in einen Pflanzenkübel gespuckt. Was diese beiden angeblichen Vorkommnisse mit dem Treffpunkt-Thema zu tun hatten, behielt Frau Lütkehölter jedoch für sich. Ihre Absicht war natürlich klar: Sie wollte unsere Mutter schlecht machen. Die Verächtlichkeit und Gehässigkeit ihres Tonfalls waren frappierend. Sie wirkte nicht im Mindesten wie die Leiterin eines Altenheims, die es als ihre erste Aufgabe ansieht, sich für ihre Schutzbefohlenen einzusetzen, sondern wie jemand, der im Treppenhaus genüsslich die Nachbarn durchhechelt. Immerhin schaffte sie es, sich ein weiteres Argument auszudenken: Der Treffpunkt werde gerade neu strukturiert. Was das mit unserer Mutter zu tun hatte, vertraute sie uns jedoch nicht an. Dann verplapperte sie sich vollends und ließ die Maske fallen: „Der Treffpunkt ist nicht für Bewohner gedacht, die nur noch dahinvegetieren.“ Dabei grimassierte sie höhnisch, um unsere Mutter nachzuäffen. Mein Bruder und ich haben selten etwas so abgrundtief Widerwärtiges erlebt wie in diesem Augenblick. Dass demente Menschen durch Betreuung gerade davor bewahrt werden müssen, nur noch dahinzuvegetieren, scheint Frau Lütkehölters Weltbild fremd zu sein. Nach unserem Eindruck konnte sie sich nur mit Mühe verkneifen, zu sagen, dass unsere Mutter das Augustinum verlassen soll. Während des Gesprächs wurde Frau Lütkehölter immer lauter. Als wir sagten, dass wir die Betreuung unserer Mutter im Treffpunkt durchsetzen werden, behauptete sie, wir würden ihr drohen, und Dietrich sei ein provokanter Mensch. Wir könnten sie ja verklagen (was wir nicht erwähnt hatten), und sie werde nun das Gespräch beenden. Praktisch warf sie uns hinaus. Einen deutlicheren Beweis für ihren Mangel an stichhaltigen Argumenten hätte sie nicht liefern können.

Damit war unser Versuch, die Angelegenheit gütlich zu regeln, leider gescheitert. Einen weiteren wichti­gen Punkt anzusprechen, schafften wir nicht mehr: Es war völlig inakzeptabel, dass das Augustinum eigenmächtig solche grundsätzlichen und weitgehenden Entscheidungen traf, ohne dies mit uns zu besprechen und unser Einverständnis einzuholen. Dieses Vorgehen gehört offensichtlich zu Frau Lozić' und insbesondere Frau Lütkehölters Weltbild und Selbstverständnis, in dem sie sich als allmächtige Herrscherinnen sehen, die sich niemandem gegenüber zu rechtfertigen und zu erklären brauchen. Kritik und legitime Interessen werden hingegen mit Provokation und Drohung gleichgesetzt.

Die Anwälte des Rechts

Nach dem Umweg über 3 Rechtsanwälte in 2 Kanzleien, die unter fadenscheinigen, geradezu lütkehölterartigen Vorwänden das Mandat ablehnten, weil ihnen der geringe Gegenstandswert nicht profitabel genug war, gerieten wir am 05.09.2008 an eine Rechtsanwältin, die den Fall übernahm, was typischerweise hieß: nichts tat. Statistisch unvermeidlich handelte es sich um eine Rechtsanwältin, deren Kompetenz, Motivation und Loyalität genauso waren wie die der meisten Rechtsanwälte - na, sagen wir mal: durchaus steigerungsbedürftig. Erst als wir sie am Mo., 22.09.2008 definitiv aufforderten, endlich tätig zu werden, verfasste sie in Windeseile ein auf Fr., 19.09.2008 zurückdatiertes Schreiben, das am Di., 23.09.2008 im Augustinum einging. In diesem Schreiben versuchte sie, ihr auf dem geringen Gegenstandswert beruhendes Desinteresse und ihre Inkompetenz durch überzogene Polemik zu kaschieren, wodurch erfahrenen Gegnern nur ein mildes Lächeln entlockt wird, unbedarfte Mandanten sich aber blenden lassen. Dieses Schreiben war dermaßen unsäglich, dass wir uns damit nicht im Mindesten identifizieren können, sondern uns davon ausdrücklich distanzieren. Daher ist es hier nicht enthalten, zumal wir dieser Rechtsanwältin nicht die Ehre antun möchten, ihr sinnfreies, nutzloses Geschreibsel als veröffentlichungswürdig einzustufen. Mit Schreiben vom 02.10.2008 antwortete Frau Lütkehölter der Rechtsanwältin - ein Dokument des Unwillens und der Unfähigkeit, sich mit Anliegen ihrer Kunden angemessen auseinanderzusetzen. Mit Schreiben vom 14.10.2008 übersandten wir der Rechtsanwältin eine Stellungnahme zu Frau Lütkehölters Schreiben.

Was dem einen sin Uhl ...

In der Zwischenzeit bekam das Augustinum unversehens Wasser auf seine alles zermalmenden Mühlen: Die Schwellung der Unterschenkel unserer Mutter war so stark geworden, dass sich offene Stellen bildeten. Daher war sie nach Meinung des Augustinums ab 18.09.2008 nicht mehr in der Lage, sich in der Abstellkammer aufzuhalten, sondern musste das Bett hüten. Darüber, wie lange diese Bettruhe einzuhalten war, wurden wir nicht auf dem Laufenden gehalten. Auf jeden Fall war die Beeinträchtigung nicht annähernd dergestalt, dass unsere Mutter überhaupt nicht hätte aufstehen können. Vielmehr ließen wir sie anlässlich unserer Besuche auch weiterhin für mehrere Stunden aufstehen, machten mit ihr Spaziergänge und besuchten mit ihr das Café. Dies wurde von den Pflegemitarbeitern akzeptiert, begrüßt und unterstützt - solange sie selbst nichts zu tun brauchten. Die Behandlung durch den Hausarzt bewirkte, dass Schwellungen und offene Stellen binnen Kurzem wieder zurückgingen. Dies aber war für das Augustinum natürlich überhaupt kein Grund, unsere Mutter zumindest wieder in den Abstellraum aufzunehmen, wo sie immerhin unter Beobachtung hätte sitzen können, anstatt den ganzen Tag lang buchstäblich die Decke anstarren zu müssen. Aber ich will nicht ungerecht sein: Hin und wieder waren die Pflegemitarbeiter so zynisch, den Fernseher einzuschalten, der unsere Mutter überhaupt nicht interessierte und den sie ohnehin nicht im Blickfeld hatte, da ihr Kopf zu flach gebettet war. So musste unsere Mutter die letzten Wochen ihres Lebens fast ununterbrochen im Bett verbringen, weil das Augustinum es nicht für erforderlich erachtete, sich angemessen um sie zu kümmern.

Warum zwang das Augustinum unsere Mutter, tagaus, tagein, fast rund um die Uhr im Bett liegen zu müssen - völlig grundlos? Noch 4 Wochen vor ihrem Tod konnte unsere Mutter selbst essen und trinken und beim Zusammenlegen der Wäsche helfen. Noch 2 Wochen vor ihrem Tod konnte sie mit Dietrich wie üblich das Café besuchen. Noch einen Tag vor ihrem Tod war sie während unseres Besuchs von 12.00 bis 18.00 Uhr ununterbrochen auf, sie saß im Rollstuhl, und wir machten wie üblich einen Spaziergang mit ihr. Schwächeanfälle hatte sie in unserer Gegenwart - entgegen dem gebetsmühlenartigen Geschwafel der Pflegemitarbeiter - niemals.

Der Bettzwang wurde aber dennoch nicht konsequent exekutiert. Ursache waren offensichtlich Informationsmängel einzelner Mitarbeiter und Kommunikations- und Koordinationsdefizite der Mitarbeiter untereinander, was sich besonders drastisch am Sa., 27.09.2008 zeigte. Es ging gar so weit, dass unsere Mutter um ein Haar in den Treffpunkt gebracht worden wäre. Das wäre zwar überaus erfreulich gewesen, nichtsdestoweniger konnten wir aufgrund dieses heillosen Durcheinanders nicht umhin, mit Schreiben vom 29.09.2008 eine Beschwerde an das Augustinum zu richten. Frau Lozić' Antwortschreiben vom 06.10.2008 war vorhersehbar nach Art des Hauses - Thema verfehlt.

Die Front steht

Auf unsere Bitte unternahm der Hausarzt einen Versuch, unsere Mutter wieder den Treffpunkt besuchen zu lassen. Am 28.10.2008 teilte er Dietrich telefonisch mit, er habe das Personal gebeten, unsere Mutter wieder in den Treffpunkt aufzunehmen. Es solle lediglich sichergestellt sein, dass sie nicht länger als eine Stunde unbeobachtet ist. Darauf habe ihm das Personal des Treffpunkts geantwortet, dies sei nicht gewährleistet. Vielmehr seien die Treffpunkt-Teilnehmer öfter mehr als eine Stunde lang ohne Beobachtung durch das Personal. Das war eine blanke Lüge. Die Aufgabe des Treffpunkts ist es ja gerade, die Teilnehmer permanent zu betreuen und zu beschäftigen. Tatsächlich ist das aus 2 bis 3 Mitarbeitern bestehende Personal des Treffpunkts ununterbrochen anwesend. Das Augustinum versuchte also weiterhin, mit allen unlauteren Mitteln zu verhindern, dass unsere Mutter wieder am Treffpunkt teilnehmen durfte.

Erledigt sich durch Liegenlassen

Der eigenwillige Umgang des Augustinums mit der Wahrheit zeigte sich auch in folgender Episode:

Am 27.10.2008 besuchte ein vom Vormundschaftsgericht als Gutachter beauftragter Arzt unsere Mutter. Das Personal behauptete ihm gegenüber, nachts werde eine Matratze vor das Bett gelegt für den Fall, dass unsere Mutter aus dem Bett stürzt. Das war natürlich gelogen. In der Wohnung unserer Mutter befand sich keine Matratze, und das Augustinum hatte uns niemals um die Anschaffung einer solchen gebeten. Die Vorstellung, das Personal habe jeden Abend eine Matratze aus Beständen des Hauses angeschleppt und morgens wieder abtransportiert, hat etwas geradezu Humoriges. Die Aussage des Personals bedeutete, dass unsere Mutter stundenlang hilflos auf dem Boden gelegen hätte, wenn sie aus dem Bett gestürzt wäre. So also sieht qualifizierte Pflege nach Art des Augustinums aus. Überdies: Hätte denn tagsüber kein Risiko bestanden? Schließlich wurde unsere Mutter gezwungen, auch am Tag im Bett zu liegen. Der Gutachter empfahl daher die Verwendung von Bettgittern.

Nur ein paar Tage später war von der Matratze plötzlich keine Rede mehr: Der Vormundschaftsrichter hatte unsere Mutter besucht und berichtete uns am 19.11.2008, „dass die Ermittlungen ergeben haben, dass Ihre Mutter nach Einschätzung der Pflegekräfte keine Bettgitter benötigt, da sie sich im Bett nicht größer bewege und auch nicht aufzustehen versuche. Insofern ist die Sicherheit Ihrer Mutter durch das Hochziehen lediglich eines Gitters auf einer Seite gewährleistet.“ Ja, was denn nun? Entweder es bestand die Gefahr, dass unsere Mutter aus dem Bett fiel, oder die Gefahr bestand nicht. Wenn die Gefahr bestand, wären beide Bettgitter erforderlich gewesen. Bestand die Gefahr nicht, wäre überhaupt keines erforderlich gewesen. Oder bevorzugte unsere Mutter nach Einschätzung der hochmögenden Pflegemitarbeiter nur eine bestimmte Seite, um aus dem Bett zu fallen? Wie können verantwortungsbewusste Fachkräfte nur solch einen multipel inkonsistenten Unfug daherplappern?

Es gibt kein Entkommen

Seit unsere Mutter nicht mehr ordnungsgemäß funktionierte und damit nicht mehr in die reine, feine „Lebensform Augustinum“ passte, befand sie sich in Feindesland. Seitdem taten sich Abgründe im Augustinum auf, in die jeder Bewohner jederzeit ebenfalls stürzen kann - rettungslos, denn jeder Bewohner kann jederzeit in einen Zustand geraten wie unsere Mutter. Wer wird das nächste Opfer sein? Wann wird der nächste Bewohner sang- und klanglos von der Bildfläche verschwinden und in die Abstellkammer oder in die Matratzengruft verbannt? Das Augustinum ist das mikrokosmische Abbild einer unsolidarischen, gnadenlosen Gesellschaft, in der funktionsunfähige Menschen kurzerhand ausgesondert werden. Wir könnten das Augustinum auf Schmerzensgeld verklagen. Wir könnten gegen Mitarbeiter Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen in die Wege leiten. Wir könnten Mitarbeiter im Sinne von § 18 Abs. 1 Heimgesetz bei der Aufsichtsbehörde anzeigen. All dies tun wir nicht, denn unsere Mutter hätte nichts mehr davon, und es hängt uns allmählich zum Halse heraus, uns noch länger mit dem Augustinum befassen zu müssen.

Das Ende

Nach einem weiteren Monat der Untätigkeit musste die Rechtsanwältin auf unseren massiven Druck die Karten auf den Tisch legen, woraufhin sie am 22.10.2008 ausstieg. Es begann die erneute Suche nach einem guten Rechtsanwalt. Wir kontaktierten nur noch eine einzige Kanzlei, in der 3 Rechtsanwälte den Fall wie eine heiße Kartoffel von einem zum anderen reichten und jeder sich neue fadenscheinige Vorwände aus den Fingern sog, um das Mandat ablehnen zu können, weil ihnen der geringe Gegenstandswert ... na, das Übliche eben. Am 12.11.2008 war auch dieses erbärmliche Rumgehampel vorüber, und wir entschlossen uns, nun selbst beim Amtsgericht Königstein einen Antrag auf einstweilige Verfügung einzureichen. Am Abend des 23.11.2008 musste unsere Mutter wegen akuter Atemnot ins Krankenhaus gebracht werden. Am 24.11.2008 kurz nach Mitternacht starb sie. Den Vormundschaftsrichter hatten wir bereits vorab schriftlich über den bevorstehenden Antrag auf einstweilige Verfügung, der fast fertiggestellt war, in Kenntnis gesetzt. Dieser äußerte daraufhin in einem Telefongespräch mit Reinhard am 25.11.2008, es sei allgemein bekannt, wie das Augustinum mit Bewohnern umgeht, die nicht mehr richtig können.

Unsere Mutter war erlöst und hatte ihre Ruhe gefunden. Hatten wir nun auch Ruhe vor dem Augustinum? Weit gefehlt, vielmehr zog das Augustinum sozusagen post mortem noch einmal sämtliche Register, und wieder stand eine Klage beim Amtsgericht kurz bevor.

Von der Wiege bis zur Bahre ...

Am 26.11.2008 vormittags hatten wir einen Termin mit 2 Verwaltungsmitarbeiterinnen zur Abwicklung der letzten administrativen Dinge. Die beiden überreichten uns ein Schreiben vom 26.11.2008 und eine Vielzahl von Formularen, die wir gefälligst alle zu unterschreiben und zurückzureichen hatten: eine sog. Folgevereinbarung, eine sog. Haftungserklärung, eine sog. Entlassung aus dem Treuhandvertrag, ein Formular zur Rückzahlung des sog. Wohndarlehens und eine sog. Sterbefallanzeige. Im Einzelnen:

In der Folgevereinbarung sollte zwischen uns und dem Augustinum vereinbart werden, dass wir ab 09.12.2008 für unbestimmte Zeit Mieter der Wohnung unserer Mutter sein sollen und hierfür zu zahlen haben. Den Endtermin in § 1 sollten wir frei lassen, diesen würde das Augustinum selbst einsetzen. Zweck der Folgevereinbarung war es, dem Augustinum über den 08.12.2008 hinaus zu unseren Lasten zusätzliche Einnahmen zu verschaffen.

In der Haftungserklärung sollten wir erklären, dass wir die Erben unserer Mutter sind, um Erlaubnis zum Betreten der Wohnung bitten und uns verpflichten, a) schriftlich zu erklären, welche Gegenstände wir zu welchem Zweck aus der Wohnung unserer Mutter entfernt haben; b) die aus der Wohnung entfernten Gegenstände für die Erben zur Verfügung zu halten, falls wir doch nicht die Erben sein sollten; c) die Verantwortung und Haftung dafür zu übernehmen, dass uns die Wohnung unserer verstorbenen Mutter zugänglich gemacht wurde, insbesondere das Augustinum von Ansprüchen der Erben wegen Verlust, Abhandenkommen oder Beschädigung von Nachlassvermögen freizustellen. Mit anderen Worten: Die Haftungserklärung war gleichermaßen lächerlich wie unverschämt.

Die Entlassung aus dem Treuhandvertrag war rätselhafterweise angeblich erforderlich, um das Wohndarlehen zurückzuerhalten.

Im Formular zur Rückzahlung des Wohndarlehens sollten wir erklären, dass das Augustinum davon die „sich vertragsgemäß noch ergebenden Kosten“ abziehen darf.

In der Sterbefallanzeige sollten gegenüber dem zuständigen Amtsgericht Angaben zur Verstorbenen gemacht werden. So weit, so gut. Dieses Formular haben aber nicht Hinterbliebene auszufüllen, sondern der sog. Ortsgerichtsvorsteher, der dafür auch noch abkassiert. Noch nie gehört? Kein Wunder. Dieses Relikt mit dem diskreten Charme von 1899 gibt es in keinem anderen Bundesland mehr, sondern nur noch in Hessen (siehe auch www.ortsgericht.info). Weshalb das Augustinum uns dieses Formular in die Hand drückte, bleibt sein Geheimnis.

Nur die Entlassung aus dem Treuhandvertrag unterschrieben wir und sandten sie an das Augustinum zurück. Die übrigen Formulare nahmen wir mit mildem Lächeln unbearbeitet zu den Akten.

Unvorsichtigerweise unterschrieben wir aber noch ein weiteres Formular: das sog. Wohnungsübergabeprotokoll, das uns der Hausmeister unterschob, nachdem wir ihm am Nachmittag des 26.11.2008 die Wohnung geräumt übergeben hatten. Im wirklichen Leben dient ein Übergabeprotokoll dazu, dass Mieter und Vermieter festhalten, in welchem Zustand sich die Wohnung beim Auszug befindet. Nicht so im Augustinum: Dieses Übergabeprotokoll, dessen Bezeichnung die schiere Irreführung ist, diente ausschließlich dazu, uns auf eine reine Kostenpflicht festzunageln. Auf den Cent genau war darin genannt, welcher Betrag für eine angebliche Renovierung zu zahlen ist. Der Zustand der Wohnung wurde darin hingegen mit keinem Wort erwähnt.

Es ist ausziehenden Bewohnern und Hinterbliebenen verstorbener Bewohner daher dringend anzuraten, lediglich die Freigabe aus dem Treuhandvertrag zu unterschreiben. Alle anderen Formulare und Verträge sind Humbug und Geldschneiderei.

Wer hat, dem wird gegeben

Sodann kehrte für mehr als einen Monat doch Ruhe ein - die Ruhe vor einem blamablen Sturm im Wasserglas, den das Augustinum entfachte und in dem es zu guter Letzt mit fliegenden Fahnen unterging: Mit Schreiben vom 02.01.2009 teilte uns das Augustinum mit, es werde die Auszahlung des Wohndarlehens i. H. v. € 9.000,00 erst dann vornehmen, wenn ein Betrag i. H. v. € 1.654,82 auf seinem Konto eingegangen sei und ihm die Folgevereinbarung und die Haftungserklärung vorlägen. Mit Schreiben vom 04.01.2009 teilten wir dem Augustinum daraufhin mit, dass es sich bei diesem Begehren um Nötigung und Erpressung handelt, und forderten es auf, die € 9.000,00 bis 09.01.2009 zu überweisen; anderenfalls würden wir Zahlungsklage erheben und Strafanzeige erstatten. Prompt ging am 08.01.2009 eine Zahlung des Augustinums ein, jedoch nur € 7.000,00.

Der Betrag i. H. v. € 1.654,82 beruhte auf einer Abrechnung, die dem Schreiben des Augustinums beigefügt war und aus 3 Komponenten bestand: a) Kosten vom 01. bis 24.11.2008, b) Kosten ab 25.11.2008, c) Kosten der Schönheitsreparaturen (Renovierung) in Form eines Kostenvoranschlags eines Baubetriebs in Baden-Württemberg. Sämtliche Rechnungspositionen beliefen sich auf € 1.654,82. Wir korrigierten die Abrechnung und teilten dies dem Augustinum mit. Die Korrekturen bezogen sich auf folgende Punkte: a) Die Kosten für Wohnen, die Stromvorauszahlung und die Telefongrundgebühr waren nicht bis 10.12.2008, sondern nur bis 08.12.2008 zu zahlen, da gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2 des Vertrags dieser hinsichtlich des Wohnens 2 Wochen nach dem Todestag endete. b) Ab 24.11.2008 war für Frühstück und Abendessen kein verminderter Kostensatz, sondern es waren überhaupt keine Kosten zu zahlen, da gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 des Vertrags dieser hinsichtlich der Verpflegung am Todestag endete. c) Anteilige Renovierungskosten waren nicht zu zahlen, da hierfür keine vertragliche Grundlage bestand.

Mit Schreiben vom 13.01.2009 teilte uns das Augustinum mit, es habe einige unserer Korrekturen akzeptiert, habe seinerseits die Abrechnung teilweise verringert (!) und bestehe auf der Zahlung der Renovierungskosten. Es werde einen weiteren Betrag i. H. v. € 1.509,04 als Rückzahlung des Wohndarlehens überweisen. Den Restbetrag werde es einbehalten.

Leidende Mitarbeiter

Mit Schreiben vom 27.01.2009 forderten wir das Augustinum letztmalig auf, den Restbetrag des Wohndarlehens bis 30.01.2009 zu überweisen, und kündigten an, dass wir anderenfalls Klage beim Amtsgericht München erheben würden (von der Beauftragung eines Rechtsanwalts sahen wir aus naheliegenden Gründen ab). Den Entwurf der Klageschrift fügten wir bei. Diesen Entwurf sandten wir auch an die Konzernleitung in München. Dies war zum einen ein Gebot der Fairness, denn Beklagte würde nicht die Filiale Bad Soden, sondern die Konzernleitung sein. Zum anderen wollten wir aber auch testen, ob die Filialleitung Bad Soden vielleicht nur ein tragischer Einzelfall war und von der Konzernleitung zurückgepfiffen würde (vielleicht sogar mit einer klitzekleinen Entschuldigung uns gegenüber). Aber weit gefehlt - wie 's Gescherr, so der Herr: Mit Schreiben vom 30.01.2009, unterzeichnet von 2 leitenden Mitarbeitern, teilte uns die Konzernzentrale mit, sie bestehe grundsätzlich auf der Einbehaltung des Restbetrags, und versuchte, die Renovierungskosten damit zu rechtfertigen, durch die Inkontinenz unserer Mutter sei der Teppich dermaßen verschmutzt, dass er erneuert werden müsse (was völliger Blödsinn ist, da unsere Mutter Windeln trug). Nach dieser vollmundigen Einlassung vollzog die Konzernleitung jedoch eine kuriose Kehrtwende, die sie wohl für total oberschlau hielt, mit der sie aber lediglich bewies, dass sie sich in einem Gerichtsverfahren natürlich keinerlei Chancen ausrechnete: Sie bot uns an, den Restbetrag zu zahlen, sofern wir eine eigens zur Unterstützung unserer Forderung gestaltete Seite in Dietrichs Webraum www.kampfschrift.de wieder löschen würden. Mit E-Mail vom 31.01.2009 teilte Dietrich der Konzernleitung mit, dass er die beanstandete Seite gelöscht habe. Am 02.02.2009 ging daraufhin die Restzahlung des Augustinums ein. Die Webseite hatte Dietrich tatsächlich gelöscht. Was die Konzernleitung und die Filiale Bad Soden in ihrer Selbstüberschätzung jedoch weder wussten noch ahnten (und worüber Dietrich sie erst mit Schreiben vom 13.03.2009 aufklärte): Dietrich hatte die Webseite nicht erst aufgrund des Schreibens des Augustinums vom 30.01.2009, das er am 31.01.2009 erhielt, gelöscht, sondern bereits am Abend des 30.01.2009. Weshalb? Ganz einfach: Dietrich hatte von vornherein die Absicht gehabt, die Webseite nur bis zum Ablauf der Zahlungsfrist 30.01.2009 stehen zu lassen. Danach hatte sie ihre Funktion als unterstützende Maßnahme erfüllt, und der uneingeweihte Rest der Menschheit konnte damit ohnehin nichts anfangen. Die Konzernleitung erkaufte sich also etwas, was am 31.01.2009, als Dietrich ihr Schreiben erhielt, schon längst eingetreten war. Dumm gelaufen.

Das Schreiben der Konzernleitung mit der unverschämten Behauptung, die Inkontinenz unserer Mutter habe zur Verschmutzung des Teppichs geführt, zeigt, dass das Verhalten der Filialleitung Bad Soden kein Ausrutscher, sondern originäre Betriebspolitik ist. Fazit: Eher geht ein Nashorn durchs Nadelöhr, als dass manche Menschen zu Vernunft und Anstand gelangen.

... fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Ach ja, das Augustinum und die Wahrheit - zwei Welten prallen aufeinander. Ein Jux zum Schluss: Mit Schreiben vom 07.12.2008 baten wir eine Apotheke und ein Sanitätshaus, die für unsere Mutter regelmäßig Medikamente sowie Pflege- und Sanitätsmaterialien geliefert hatten, die nicht mehr benötigten Produkte zurückzunehmen und die Kosten zu erstatten. Wie baten die beiden Betriebe, sich deswegen mit dem Augustinum in Verbindung zu setzen. Ungefragt meinte nun Frau Lozić, ihren Senf dazugeben zu müssen: Mit Schreiben vom 11.12.2008 teilte sie uns mit, wir könnten die „angebrochenen Pflegehilfsmittel“ im Augustinum abholen. Das sollte wohl so richtig sarkastisch sein. Und weil Frau Lozić gerade so schön in Fahrt war, setzte sie noch eins drauf: Die „angebrochenen Medikamente“ habe sie an die Praxis des Hausarztes zur „fachgerechten Entsorgung weitergeleitet“. Eigenartig, warum denn nicht an die Apotheke? Warum lässt sich diese Arztpraxis angeblich Medikamente zur Entsorgung aufdrücken? Der Merkwürdigkeiten nicht genug: Am 19.12.2008 rief Dietrich ein Mitarbeiter der Apotheke an und teilte mit, grundsätzlich könne er Produkte zurücknehmen. Es seien aber nur noch 2 Pütterbinden vorhanden. Das Augustinum habe ihm gesagt, die übrigen Medikamente hätten die Angehörigen mitgenommen. Das war eine blanke Lüge.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme

Am 13.03.2009 versandte Dietrich ein weiteres Schreiben, und zwar an die Filialleitung Bad Soden, eine kurze Schlussabrechnung der guten Ordnung halber. Dieses Schreiben sandte Dietrich auch in Kopie an Bewohner des Augustinums, die ihm im Laufe der Jahre namentlich bekannt geworden waren, zur Kenntnis kund und zu wissen. Die Reaktion des Augustinums blieb abzuwarten.

Epilog

Aus der Broschüre „Augustinum Bad Soden - Auf der Sonnenseite des Taunus“ (08/2006): „Maßstab Mensch: ‚Einer trage des anderen Last.‘ Unter diesem Leitsatz gründete Pfarrer Georg Rückert im Jahre 1954 das Augustinum. Verantwortungsbewusstsein, Weitblick und christliche Werte sind seitdem die Grundlagen, auf die sich Managemententscheidungen im Augustinum stützen.“

Genug jetzt! Punktum und Streusand drüber! Nie wieder Augustinum!

Nachruf

„Die Blumen, die auf einem Grab erblühen, erzählen uns nicht allein von der ewigen Ruhe, sie erzählen uns auch von der ewigen Versöhnung und von einem Leben, das kein Ende haben soll.“ (Iwan Turgenjew)

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(22.12.2014)

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