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26.4.2015

Grüne Gras-Hüpfer

Nachdem die PDS dies schon 2011 vergeblich versuchte, sind nun auch die Grünen auf dem Trip, dass Cannabis legalisiert werden muss. Hierzu haben sie im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht: CannKG, das Cannabiskontrollgesetz (Vertrauen is' gutt ...) - ein visionär-halluzinatorisches High-Light legislativen Schaffens, dessen alle Fesseln von Zeit und Raum sprengende Erleuchtetheit den Geist tiefer Vertrautheit mit der Gesetzesmaterie atmet. Auch Grünen-Chef Cem Özdemir unterstützt die Cannabis-Freigabe und ließ sich (der provokante Lauser!) auf seinem Balkon mit dem Weihnachtsstern der Alternativspießer filmen - einer Hanfpflanze. Ist Özdemir, der Biedermann mit treuherzigem Dackelblick, in Wahrheit die Reinkarnation von Timothy Leary? Dass die Grünen den Gebrauch von Cannabis forcieren, ist plausibel, denn Hanf (natürlich nur Bio-Hanf aus kontrolliert ökologischem Anbau) ist rein vegetarisch und passt somit nahtlos ins Konzept des von den Grünen befohlenen Veggietags. Vielleicht werden sie nun auch einen Cannietag einführen, an dem jeder Volljährige eine Tagesration Cannabis verqualmen muss. Was aber hat die PDS mit Drogen am Hut? Ausgerechnet die Partei der ewig gestrigen, ostdeutschen Provinzpopel? Das passt doch nicht zusammen. Es sei ferne von mir, wirre Verschwörungstheorien zu verbreiten, aber mir drängt sich ein übler Verdacht auf: Vielleicht dient das Joint Venture des blutrot-grünen Drogenkartells allein dazu, die (vor allem West-) Deutschen so zu benebeln, dass sie 2017 die Bildung einer SPD-PDS-Grünen-Bundesregierung widerstandslos und mit dämlich-seligem Lächeln hinnehmen - in Erwartung des Neuen Zeitalters: In der vorsozialistischen Klassengesellschaft muss das Volk sich bislang mit Religion als Opiumersatz abspeisen lassen. Die Gesetzesinitiativen von PDS und Grünen sind nun der lang ersehnte Befreiungsschlag, ein in großer historischer Tradition stehender, emanzipatorischer Akt basisdemokratischer Teilhabe: Liberté, Égalité, Légalise it! Yes, we cannabis! Statt Schwarzer Afghane gibt es künftig Roter Ossi und Grüner Türke.

Cannabis gehört zu Deutschland! Was verbindet beide? Die Kultur: Cannabis ist eine Kulturpflanze, die Deutschen sind ein Kulturvolk. Derzeit läuft das Auswahlverfahren, welche immateriellen deutschen Kulturgüter für die Aufnahme ins UNESCO-Weltkulturerbe vorgeschlagen werden. Favoriten sind Bier und Brot, denn bekanntlich gibt es in keinem anderen Land eine solche Vielfalt dieser beiden Grundnahrungsmittel. Aber der Mensch lebt nicht vom Bier und Brot allein, es muss auch ein bisschen Cannabis sein. Daher meine Empfehlung: Stattdessen sollte Cannabis vorgeschlagen werden, denn durch das CannKG (das uns auch kein anderes Volk, das nur ein bisschen ernst genommen werden will, nachmachen würde) ist die Grundlage für höchstwertige Cannabis-Produkte auf Weltklasse-Niveau geschaffen, mit Reinheitsgebot und allem Pipapo. Angela Merkel und Deutsches Cannabis - darum beneidet uns die Welt.

Die grünen Hanf-Spinner sind wirklich gewiefte Propagandisten, die ganz genau wissen, wie man die Öffentlichkeit für dumm verkauft: Die Einleitung zum Gesetzentwurf hebt an mit der Behauptung, die Prohibitionspolitik im Bereich von Cannabis sei vollständig gescheitert. Wussten Sie schon, dass in Deutschland „Prohibitionspolitik“ betrieben wird? Ich auch nicht, denn dieser Begriff ist hierzulande völlig ungebräuchlich. Die Grünen, deren Weltbild sich offensichtlich aus billigen amerikanischen Gangsterfilmen im Flüsterkneipen-Milieu speist, haben dieses Wort aus der US-Geschichte geklaut, um das bisherige Verbot von Cannabis zu diskreditieren: Seit 1920 war in den USA Alkohol verboten, der Besitz strafbar. Diese als Prohibition bezeichnete Maßnahme wurde 1933 wieder eingestellt. Indem die Grünen von Prohibition sprechen, wollen sie suggerieren, die Befürworter des Cannabis-Verbots stünden auf dem Niveau frömmelnder, altjüngferlicher Temperenzlervereine vor 100 Jahren.

Mit der Aussage, das Verbot von Cannabis sei vollständig gescheitert, wollen die Grünen behaupten, dass eine Strafandrohung dazu diene, die Menschen zu bessern und zu bekehren, auf dass das betreffende Delikt in überschaubarer Zeit für immer aus der Welt verschwindet. Tritt dies nicht ein, sei dies ein Beweis für die Unsinnigkeit der Strafandrohung, woraus die einzig sinnvolle und zwangsläufige Konsequenz zu ziehen sei, die Strafandrohung abzuschaffen. Hallo, geht‘s noch? Die Prohibition von Mord und Totschlag, Ladendiebstahl, Steuerhinterziehung, Kinderpornografie, Heroinhandel und sonstigen Absonderlichkeiten, die manche Exemplare der Gattung Mensch sich herausnehmen zu dürfen meinen, hat bis zur Stunde auch noch nicht dazu geführt, dass diese Delikte verschwunden sind, und ich wage die nicht ganz unrealistische Prognose, dass dies weiterhin nicht der Fall sein wird. Sollen deshalb auch diese Delikte künftig erlaubt sein? Natürlich wissen die Grünen nur zu gut, wie hanebüchen ihr Argument ist, aber sie vertrauen darauf, dass der Rest der Menschheit darauf hereinfällt. Andererseits: Die Idee, alles, was illegal ist und dennoch getan wird, einfach zu legalisieren, ist schlichtweg genial und sollte auf sämtliche anderen Delikte ausgeweitet werden. Auf diese Weise lässt sich die Kriminalitätsrate auf Null senken. Scharlatenerie ist leider nicht strafbar, aber davon würden die Grünen sich ohnehin nicht beeindrucken lassen.

Weiter heißt es, dass 2,3Mio. Erwachsene und 22,2 % der 15- und 16-Jährigen Cannabis konsumieren. Bei den Erwachsenen wird eine absolute Zahl, bei den Jugendlichen aber eine Prozentzahl genannt. Dies ist systematisch unsinnig, weil nicht vergleichbar. Kleiner redaktioneller Lapsus? Natürlich nicht, sondern es soll suggeriert werden, dass auch die Erwachsenen zu solch einem hohen Prozentsatz Cannabis verkasematuckeln, was die Notwendigkeit beweise, das Gewächs zu legalisieren. Dies ist aber nicht annähernd der Fall: 67 Mio. der 80 Mio. Einwohner sind volljährig. 2,3 Mio. davon sind nur 3,43 %. Das gleichermaßen lächerlich-armselige wie abstoßend-würdelose Verhalten von 3,43 % der relevanten Bevölkerungsgruppe wird somit als Normalfall hingestellt, vor dem der Rest der Bevölkerung zu kapitulieren hat, weil er „vollständig gescheitert“ ist. Wohlgemerkt: Ausschließlich die Erwachsenen sind statistisch von Belang. Wie viele Jugendliche sich mit Cannabis volldröhnen, spielt im Zusammenhang mit der Legalisierung hingegen überhaupt keine Rolle, denn Jugendlichen soll dies ja weiterhin verboten sein. Insofern ist die Nennung der juvenilen Konsumenten ohnehin unsinnig - objektiv betrachtet. Aus Sicht der Grünen ist dies aber superschlau, weil der Volksverdummung dienend. So wird die Verirrung fast eines Viertels der Jugendlichen missbraucht, um die Mätzchen eines marginalen Teils der Erwachsenen zu legitimieren - 2,3 Mio. Fliegen können nicht irren.

Die Lektüre des Gesetzentwurfs vermittelt den Eindruck, dass die Grünen immer nur das Eine wollen: Jugendschutz, denn im CannKG ist geregelt, dass Jugendliche kein Cannabis besitzen dürfen. Aber eigenartig: Das ist doch bislang auch schon so. Worin besteht dann die grundsätzliche Verbesserung durch das CannKG? Darin, dass die künftigen Cannabis-Läden nicht an Jugendliche verkaufen dürfen? Dies aber hindert die Jugendlichen doch nicht daran, sich weiterhin auf illegalem Wege mit Cannabis einzudecken, und dies hindert die illegalen Händler nicht daran, ihr Grün-Zeug weiterhin an Jugendliche zu verticken. Was also würde sich durch das Gesetz am Cannabis-Missbrauch der Jugendlichen positiv ändern? Absolut nichts. Wozu also dieses verlogene, obszöne Jugendschutz-Gewäsch nach Art des Unrechtsstaat-Textes der Grünen in Thüringen? Wollten die „erwachsenen“ Hänflinge und ihre Polit-Lobbyisten wirklich etwas für den Jugendschutz tun, dann brauchten sie lediglich darauf zu verzichten, ihre infantile Oralfixierung durch Vollzug des Cannilingus zu befriedigen, um auf diese Weise der Jugend ein Vorbild zu sein und den Markt ein für alle Mal auszutrocknen.

Die Regelungen des CannKG im Einzelnen:

  1. Volljährige dürfen 30 g Cannabis besitzen und 3 blühende, weibliche (geil!) Cannabispflänzchen ihr Eigen nennen.
  2. Das Etikett von Cannabis-Packungen hat diverse Pflichtangaben zu enthalten, u. a. das Mindesthaltbarkeitsdatum (ist das nicht rührend?). Es fehlt bloß noch, dass auf dem Etikett stehen muss: „Wenden Sie sich bei Problemen an Ihren Arzt oder die nächste Drogenberatungsstelle.“ Brillanter Witz meinerseits, nicht wahr? Oder halten Sie solcherart Satire für zu billig? Weder noch - das ist die Realität: Das CannKG schreibt genau dies vor.
  3. Es muss eine als „Gebrauchsinformation“ überschriebene, 13 Punkte enthaltende Packungsbeilage beigefügt sein, die u. a. die Warnung enthält: „Konsumieren Sie Cannabis gemeinsam mit Medikamenten nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker.“ Es tut mir leid, aber ich habe mir diesen Quatsch doch nicht ausgedacht.
  4. Ergänzend zum CannKG sollen später noch diverse Verordnungen erlassen werden, u. a.:
  5. „Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz des Verbrauchers erforderlich ist, Maßnahmen zur Entwesung, Entseuchung oder Entkeimung von Räumen oder Geräten, in denen oder mit denen Cannabis hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht wird, von einer Genehmigung oder Anzeige abhängig zu machen sowie die Anwendung bestimmter Mittel, Geräte oder Verfahren bei solchen Maßnahmen vorzuschreiben, zu verbieten oder zu beschränken.“

    Haben Sie das auf Anhieb verstanden? Macht nichts, ich auch nicht - dazu muss man wohl total stoned sein.

  6. „Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr mit Cannabis“ (vulgo: Dealer) müssen den „zuständigen Behörden der Länder“ (na, der Bundesrat wird sich freuen) regelmäßig zahllose Aufzeichnungen und Meldungen übermitteln.
  7. Die schönste Stelle zum Ablachen ist folgende (ach, wenn mir doch nur ein einziges Mal so etwas Begnadetes einfiele!):
  8. „Zur Sicherung der Cannabisvorräte sind zertifizierte Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad I oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden. Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht unter 1.000 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu verankern. Wird anstelle von Schränken eine Raumsicherung bevorzugt, sind als Raumabschluss zertifizierte Wertschutzraumtüren mit einem Widerstandsgrad III oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden.“

  9. „Beim Freilandanbau von Hanf ist das Feld durch geeignete Mittel, insbesondere Zäune, gegen unbefugtes Betreten zu sichern.“ Kein Todesstreifen am Zaun? Da muss die PDS unbedingt nachbessern.
  10. Das Verkaufspersonal muss eine Schulung absolvieren, die mit dem Zertifikat „Verantwortungsvoller Verkäufer“ abschließt (wohl die Vorstufe zu „Held der Arbeit“). Dergleichen wünscht man sich für alle Einzelhandels-Branchen - dann wäre endlich Schluss mit der Servicewüste Deutschland.
  11. Erkennt das Verkaufspersonal bei Kunden „Anzeichen für ein abhängiges oder riskantes Konsummuster“, muss es sie über Möglichkeiten der Suchtberatung und der ambulanten und stationären Therapie beraten. Pusher und Suchthelfer in Personalunion, das nenne ich mal ganzheitliche Betreuung - der Wohlfahrtsstaat in reinster Form.
  12. In jeder Verkaufsklitsche ist ein „Sozialkonzept“ zu erstellen, wozu es einen „Beauftragten“ geben muss.
  13. „Jedes Glied der Handelskette“ muss aufwändig behördlich genehmigt werden, um sie „streng kontrollieren, überwachen und regulieren“ zu können: Betrieb eines Cannabisfachgeschäftes, Zulassung zum Cannabisgroßhandel, Einfuhr und Ausfuhr von Cannabis, Transport von Cannabis, Verarbeitung von Cannabis, gewerblicher Anbau von Hanf zur Gewinnung von Cannabis. Die Absicht, die „gesamte Handelskette“ für Cannabis staatlich zu regulieren, kommt natürlich dem von der PDS verfolgten Ziel der Planwirtschaft sehr entgegen. Dies könnte insbesondere die Renaissance der LPG einleiten. Man stelle sich vor: das deutsche Volk vereint in der Cannabis-Ernteschlacht. Der PDS geht dies aber nicht weit genug, denn der hündische Commerce lauert nun mal überall: Sie kritisiert die „kommerzielle Ausrichtung der Cannabis-Fachgeschäfte“. Da hilft nur eins: Verstaatlichung des Einzelhandels - „VEB Kiffer-Konsum“.
  14. Die Grünen schrecken wirklich vor keiner Peinlichkeit zurück: „Cannabisfachgeschäfte, die direkt an einen landwirtschaftlichen Betrieb angegliedert sind, führen die Bezeichnung ‚Hofladen‘“ - Drogenkonsum als bukolisches Idyll. Folglich ist zu wünschen, dass Cannabis-Pflanzer Mitglied im Deutschen Bauernverband werden und die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft Cannabis als neue Kategorie für ihre DLG-Prämierungen einführt. Und wenn es erst mal Cannabis-Stände bei der Grünen Woche gibt ...
  15. Auch eine Steuer auf Cannabis ist vorgesehen (recht so, warum soll es den Drogis besser gehen als den Alkis und Nikos). Die prognostizierten 2 Mrd. € jährlich sollen für Suchtpräventions-Projekte und andere soziale Anliegen verwendet werden. Das muss man sich mal genüsslich auf der Zunge zergehen lassen: Der Staat fördert den Drogenmissbrauch, um Maßnahmen gegen den Drogenmissbrauch zu finanzieren - eine neue Form der Kreislaufwirtschaft. Da soll noch mal einer den Grünen ökonomische Kompetenz absprechen.
  16. „Das Bundesministerium für Gesundheit legt dem Bundestag und der Öffentlichkeit alle vier Jahre eine Evaluation dieses Gesetzes vor.“ Danke, das könnt ihr in der Tüte rauchen.
  17. Und zu guter Letzt: „Mit der Überwachung beauftragte Behörden sind befugt, Cannabishandel und -anbau zu überwachen.“ Na, so was!

Wenn Cannabis etwas ganz Alltägliches und Unproblematisches ist, warum beschränken sich die Grünen nicht auf Artikel 3 des Gesetzentwurfs, nämlich die bloße Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, indem Cannabis aus der Liste der „nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel“ gestrichen wird, statt zwei vollständig neue Gesetze (Cannabiskontrollgesetz, Cannabissteuergesetz) zu verfassen? Man muss sich vor Augen halten: Es geht hier nicht um die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser oder dergleichen, sondern dieser monströse organisatorische, technische und bürokratische Aufwand wird betrieben allein wegen des elitären, eitlen, affigen Getues von 3,43 % der erwachsenen (= 2,87 % der gesamten) Bevölkerung - es ist unfassbar! Sind wir eigentlich noch zu retten? Mit der auf der Grünen-Webseite ausgegebenen Parole „Vernunft statt Ideologie“ und all diesen bizarren Sicherheitsmaßnahmen ließe sich auch rechtfertigen, wie unverzichtbar und absolut risikolos der Betrieb von Atomkraftwerken ist.

Es dürfte klar sein, dass nicht sämtliche bislang illegalen Cannabis-Anbauer und -Verkäufer sich brav vom CannKG umdrehen lassen und uns ihr segensreiches Wirken künftig legal angedeihen lassen: Der finanzielle Aufwand ist zu hoch; manche können die formalen Voraussetzungen (Gewerbezentralregister-Auskunft, Führungszeugnis) nicht erfüllen; manche werden nicht bereit sein, sich auf 30 g je Einkauf zu beschränken (viele Kunden natürlich auch nicht: „Darf's ein cannabisschen mehr sein?“). Und vor allem: Das Jungvolk muss ja weiterhin beliefert werden. Oder glauben die grünen Gutmenschen, die Illegalen würden allesamt zu biederen Kleinkrämern mutieren und auf die Jugendlichen als Goldesel verzichten, indem sie ihnen gesetzestreu den Zutritt verwehren („Du kummst hier net rein!“)? Der Cannabismarkt wird also im zumindest halbkriminellen Morast stecken bleiben. Werden die Illegalen die legale Konkurrenz einfach tatenlos hinnehmen, wird es friedliche, augenzwinkernde Koexistenz geben? Ich bin zwar kein Krimigucker, aber ein bisschen hollywoodeske Fantasie habe ich doch: Mal sehen, wann die ersten Cannabisfelder verwüstet werden und die ersten Läden in Flammen aufgehen. Zumindest Letzteres dürfte aber zu keinem Versorgungsengpass führen, denn die zertifizierten Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad I oder höher nach EN 1143-1 und die zertifizierten Wertschutzraumtüren mit einem Widerstandsgrad III oder höher nach EN 1143-1 sind bestimmt feuerfest.

Wenn alle Stricke reißen, können die Grünen ja noch ein Gesetz verüben, da sie gerade so schön in Fahrt sind: CannVG, das Cannabisvorsorgegesetz. Vorbild ist das Ernährungsvorsorgegesetz, auf dessen Grundlage an 150 geheimen Orten in Deutschland als „Bundesreserve Getreide“ Hunderttausende Tonnen Weizen, Roggen und Hafer für Krisenzeiten gebunkert werden. Analog könnte es eine „Bundesreserve Cannabis“ geben, damit unsere Hätschelbabys (die 2,87 %) den restlichen 97,13 % nicht unablässig die Ohren vollplärren, sondern auch dann noch genügend Nuckel-Stoff haben, wenn draußen die Zivilisation zusammenbricht.

Apropos Kollaps: Da es sich beim CannKG um eine Extrawurst für die egoistischen Partikularinteressen einer gesellschaftlichen Randgruppe handelt, sollte für die Cannabisbranche konsequenterweise eine eigene Rechtsform eingeführt werden, mit besonderen Privilegien und Vergünstigungen: die „Cann KG“. Abgesehen von genereller Steuerbefreiung wegen Erfüllung mildtätiger Zwecke, darf es insbesondere in den Betrieben kein Streikrecht geben (was die PDS im SED-Staat zu schätzen wusste). Wie die häufigen Streiks der Lokführer gezeigt haben, ist es völlig inakzeptabel, dass einzelne Berufsgruppen, die unverzichtbare Spezialleistungen erbringen, das zentrale Nervensystem der Gesellschaft lahmlegen können. Es wäre grauenhaft, geradezu apokalyptisch, wenn infolge eines längeren Streiks im Cannabisness der Nachschub abbrechen würde. Ist uns eigentlich bewusst, was Süchtige, die voll auf Turkey sind, anrichten können? Man stelle sich vor: 2,3 Mio. ausgehungerte Cannabis-Junkies, vor Entbehrung dem Wahnsinn nahe, unberechenbar und zu allem bereit, weil sie nichts mehr zu verlieren haben, die zombieartig durch Deutschland streifen. Und sie wären auch noch schuldunfähig. Wollen wir die gesundheitlichen Dauerschäden (siehe oben: Nervensystem) verantworten, die durch den Entzug verursacht werden? Die Kosten hierfür (Therapien, Pflegeheime, Berufsunfähigkeit) müssten wir alle tragen. Hinzu kommt das menschliche Leid der Cannabilen, das in einer solidarischen Gesellschaft niemanden gleichgültig lassen darf. Um den ewigen, himmlischen Arbeitsfrieden sicherzustellen (die PDS ist schließlich die selbsternannte Friedenspartei), sollte der gesamte Wirtschaftszweig nicht zur Zuständigkeit der Gewerkschaft NGG gehören, sondern ich empfehle die Gründung der Gewerkschaft THC: Trantüten-Hanf-Consortium.

Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten wird hoffentlich dafür sorgen, dass die Grünen mit ihrer Permissionspolitik im Bereich von Cannabis vollständig scheitern werden. Aber Vorsicht - Alkoholkonsumenten können nicht glaubwürdig die Cannabis-Freigabe ablehnen: Wer im Wirtshaus sitzt, darf nicht mit Biergläsern werfen (oder irgendwie so ähnlich).

So warten wir voller Ungeduld darauf, dass PDS und Grüne endlich politisch ins Haschisch beißen.

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Ich danke meiner Tochter Svenja, dass sie mich auf die Gesetzesinitiative der Grünen aufmerksam gemacht hat.

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(28.10.2017)

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