7.9.2008 (ergänzt 31.8.2022)
Recht so - weg mit der Meinungsfreiheit!
Eine Tragödie in vier Akten und einem Nachspiel.
Kurzinhalt: Dietrich K. kämpft gegen die Ausbeuter der Hochschulen, gerät in die Fänge von Rechts-Extremisten und wird in den finanziellen Ruin gestürzt.
Personen:
OM Kapazitätsfossil, OM Mimöschen, OM Mother's Little Helper, OM CDU-Mitglied, OM Krawall (Rechtsanwälte, allesamt offizielle Mitarbeiter des Kapazitätssystems),
Gerichte, Hochschulen, Dietrich K.
Ort der Handlung: Deutschland, ein Rechts(anwalts)staat in Europa.
Erster Akt: Stille Teilhaber
Erste Szene: Die Welt geht unter (so ein bisschen jedenfalls)
Es war am Morgen des 15. Februar 2007, als die Welt für einen Moment schwankte und bebte, als sie einen langen, tiefen Riss bekam, als sich die Sonne für einen Augenblick verfinsterte und alle, die es miterleben mussten, dieses grausige Entsetzen nur dadurch ertragen konnten, dass sie hofften, dies sei nur ein böser Traum, aus dem sie gleich erwachen. Aber es war Wirklichkeit. Der lange, tiefe Riss durch die Welt ist bis heute vorhanden und unübersehbar. Und geblieben ist die dumpfe Angst, dass es beim nächsten Mal viel schlimmer kommen wird - dass die Welt vielleicht endgültig untergeht. Die Welt der Kapazitätsanwälte.
An diesem Morgen erhielten 13 sogenannte Rechtsanwälte, die sich seit Jahren und Jahrzehnten dadurch bereichern, dass sie alle 6 Monate zusätzliche Studienplätze in Humanmedizin, Zahnmedizin und anderen Numerus-clausus-Fächern aus den Hochschulen herauspressen, weil diese angeblich jede Menge "versteckter" Kapazität hätten, eine E-Mail von Dietrich K. Inhalt: Der Text "Stille Teilhaber", worin das System der sogenannten Studienplatzklagen, die seit 1972 Semester für Semester inszeniert werden, sowie die Rolle der Kapazitätsanwälte und Verwaltungsgerichte analysiert und offengelegt werden.
Zweite Szene: Das Imperium würde gern zurückschlagen
Seit 05.11.2006 stand der "Stille-Teilhaber"-Text auf www.kampfschrift.de, mehr oder weniger unbeachtet, bis Dietrich sich entschloss, den Kapazitätsanwälten in ihrer unermüdlichen, selbstlosen Tätigkeit ein wenig Spaß und Abwechslung zuteil werden zu lassen und ihnen den Text zur gefälligen Kenntnisnahme zu übermitteln. Der Erfolg war durchschlagend: In der Kapazitätsbranche glühten auf beiden Seiten die Telefone; kampfschrift.de erlebte einen nie geahnten Besucherrekord; die anwaltliche Hannover-Connection, die doch eigentlich auf der Seite der Universitätsklinika stehen müsste, drohte Dietrich „Konsequenzen“ an (auf die er bis heute neugierig wartet).
Die Aufregung legte sich wieder, aber der Riss in der Welt war nicht mehr fortzudenken. Dietrich gönnte den Kapazitätsanwälten eine Ruhepause, in der sie sich einreden konnten, nach und nach würde Gras über die Sache wachsen. Der Schock der zweiten Angriffswelle, auf die er bereits im "Stille-Teilhaber"-Text eingestimmt hatte, traf die Kapazitätsanwälte dann umso heftiger.
Zweiter Akt: Ça ira, les avocats à la ...
Erste Szene: Anzeigenannahme
Im Abschnitt "Konkurrenz belebt das Geschäft" hatte Dietrich seine damalige Meinung geäußert (mea culpa, maxima culpa!), dass die Kapazitätsanwälte Parteiverrat begingen, weil sie dutzende bis hunderte junge Leute mit suboptimalem Abitur, die trotzdem ganz gerne mal einen echt coolen Studienplatz hätten, gleichzeitig als Mandanten verträten. Straftaten in abstrakter Weise aufzuzeigen, ist für den Anfang ganz nett, hilft der Gesellschaft aber letztlich nicht weiter. Daher erstattete Dietrich als braver Staatsbürger am 06.12.2007 bei 19 Staatsanwaltschaften Strafanzeige gegen 46 Kapazitätsanwälte in 32 Kanzleien wegen Parteiverrats. Zu der Meinung, dass die Tätigkeit der Kapazitätsanwälte Parteiverrat sei, waren vor Dietrich schon viel schlauere Leute gelangt: Sein "Kronzeuge" war ein Artikel von Tilo Mühlbauer in der Juristischen Rundschau, Heft 2/2005, S. 54 ff., auf den auch in Kommentaren zum Strafgesetzbuch (StGB) verwiesen wird. Unter der Überschrift "Die anwaltliche Vertretung mehrerer Studienplatzbewerber in Hochschulzulassungsverfahren als Wahrnehmung widerstreitender Interessen" hatte der Autor das Fazit gezogen: "Der Anwalt macht sich mit dem hier untersuchten Verhalten nach § 356 Abs. 1 StGB strafbar." Die Juristische Rundschau ist im Übrigen nicht irgendein unbedeutendes Käseblättchen, sondern gehört zur Crème der juristischen Fachzeitschriften Deutschlands.
Diese Strafanzeigen veröffentlichte Dietrich auf kampfschrift.de, zusammen mit Abbildungen der Reklame-Annoncen, die die Kapazitätsanwälte regelmäßig in die "ZVS-Info" setzen (siehe Abschnitt "Kontaktanzeige" im "Stille-Teilhaber"-Text). Ein Rundschreiben an die Betroffenen war diesmal entbehrlich - durch die Staatsanwaltschaften erfuhren sie umgehend davon.
Zweite Szene: Du sollst dir kein Bild machen
Doch zunächst geschah nichts. Lediglich ein kleiner Beweis, dass auch Kapazitätsanwälte Humor haben, erreichte Dietrich zu seinem nicht geringen Entzücken: OM Mother's Little Helper, Kollege von OM Mimöschen, schrieb in deren Auftrag am 11.01.2008 also wie folgt:
Sie verletzen auf Ihrer Homepage die Persönlichkeitsrechte unserer Mandantin. Sie verbreiten ohne entsprechende Genehmigung ein Foto unserer Mandantin. Dies stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts unserer Mandantin dar. Wir fordern Sie daher auf, die in der Anlage beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung bis 18.01.2008 unterzeichnet abzugeben. Wir werden unserer Mandantin bei fruchtlosem Verstreichen der Frist die unverzügliche Einleitung gerichtlicher Schritte empfehlen.
Die Frist verstrich ohne Obst, stattdessen setzte Dietrich am 12.01.2008 folgenden Text auf kampfschrift.de:
Danke, danke, tausendmal Dank! Ich muss gestehen, es gibt zuweilen Momente, in denen ich mich frage, ob ich vielleicht nur in den Wind schreibe. Doch nein, kein Grund zur Verzagtheit, heute habe ich endlich ein unverkennbares Signal erhalten, dass meine Botschaft angekommen ist: OM Mimöschen, eine der von mir angezeigten Rechtsanwälte, hat mit Schreiben vom 11.01.2008 ihrer Ansicht Ausdruck verliehen, dass ich ihre Persönlichkeitsrechte verletzen würde. Genau genommen hat nicht OM Mimöschen selbst mir diese Ehre angetan, sondern im Pluralis Majestatis der ebenfalls von mir bedachte OM Mother's Little Helper. Wie rührend, Hand in Hand durch dick und dünn! Ist OM Mimöschen nicht in der Lage, sich selbst um ihre Angelegenheiten zu kümmern? Natürlich ist sie das. OM Mother's Little Helpers Mandatierung dient vielmehr allein dazu, auf Deubel komm raus Einnahmen zu produzieren - schlau, schlau! Ja, so sind sie eben, unsere Kapazitätsanwälte, immer vorne weg, wenn 's ums Geldverdienen geht.
Überaus bedauerlich für OM Mimöschen und OM Mother's Little Helper, dass ihnen nichts Besseres einfällt, um ihre hilflose Wut rauszulassen in der kleinkarierten, vergeblichen Absicht, sich an mir zu rächen - da wird ganz dolle mit dem Füßchen aufgestampft. Wie gut trifft es sich da, dass OM Mimöschens Reklame-Annonce in der "ZVS-Info" ihr Bild enthält (ach ja, die Eitelkeit!). Sie sollte das kollegialiter auch OM CDU-Mitglied und OM Hausverwalter stecken, die sich mit ihren Bildern so wunderbar lächerlich machen. Vielleicht wollen die beiden sich ja an diese juristische Großtat dranhängen.
In der Unterlassungserklärung faseln die "Unterlassungsgläubigerin" und ihr hochmögender Rechtsbeistand etwas von "Vertragsstrafe". An diesem Punkt muss ich doch einer drohenden Rufschädigung energisch Einhalt gebieten: Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich zu OM Mimöschen und OM Mother's Little Helper oder zu irgendjemandem ihresgleichen keine wie auch immer gearteten vertraglichen Beziehungen hatte, habe und haben werde (igitt!).
Zur Sache selbst werde ich infolge der permanenten Doppelbelastung in Beruf und Erotik zu meinem allergrößten Bedauern auf unabsehbare Zeit nicht die Muße finden, mich mit dem putzigen Anliegen von Brüderlein und Schwesterlein zu befassen. Ohnehin wäre ich gar nicht fähig, auch nur den Kugelschreiber zu halten, um die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, denn kraft dieses geharnischten Schreibens hat sich eine plötzliche Kraftlosigkeit meiner bemächtigt, der kalte Schweiß tritt mir auf die Stirn, und es schlottern mir die Knie. Obendrein möchte ich mich nicht von OM Mimöschen und OM Mother's Little Helper zu einer Straftat anstiften lassen, indem ich die Unterlassungserklärung abgebe, denn diese sei "strafbewehrt" - was wollen die beiden Geistesriesen der Juristerei uns damit sagen?
Ich freue mich schon auf weitere Post.
Doch es kam keine mehr. Es mag durchaus sein, dass OM Mother's Little Helper OM Mimöschen die unverzügliche Einleitung gerichtlicher Schritte empfahl (so wie das im Handbuch "Wir basteln uns eine Unterlassungsklage" steht), letztlich kamen die beiden dann doch zu dem Schluss, dass es natürlich keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist, wenn man eine in großer Auflage bundesweit verbreitete Reklame-Annonce dokumentierend wiedergibt. Auf schier unglaubliche Weise sollten dieser Beleg juristischer Inkompetenz und Dietrichs Antwort darauf aber bald eine Schlüsselrolle im weiteren Verlauf der Tragödie spielen (und ihre Urheber OM Mimöschen und OM Mother's Little Helper werden nicht mal was davon haben).
Dritter Akt: Unterlassen Sie das!
Erste Szene: Bis in die Haarspitzel
Doch was Dietrich in seinem maßlos naiven Vertrauen an das Gute in der Welt nicht ahnte: Wieder glühten die Telefone in der Kapazitätsbranche (dem Vernehmen nach auf Betreiben von OM CDU-Mitglied), und diesmal wurde der Stab über Dietrich gebrochen: Vernichtung durch finanziellen Ruin. Doch wie das anstellen? Verklagen? Quatsch, kein Gericht würde die Veröffentlichung der Strafanzeigen als rechtswidrig ansehen, denn das Kapazitätssystem, durch das seit Jahren und Jahrzehnten immense öffentliche Gelder verschleudert werden und der Rechtsstaat pervertiert wird, ist ein Thema von hoher öffentlicher Bedeutung, und wer sich in diesem Metier betätigt, muss es sich daher gefallen lassen, in der öffentlichen Diskussion sehr hart angegangen zu werden. Eine Abwägung der persönlichkeitsrechtlichen Belange der Kapazitätsanwälte und des Informationsinteresses der Öffentlichkeit geht eindeutig zugunsten der Öffentlichkeit aus. Selbst OM Mimöschen und OM Mother's Little Helper hatten dies von vornherein erkannt und sich deshalb notgedrungen nur das Bildthema aus den Fingern gesogen. Überhaupt kein Gericht? Aber hallo! Ein kleines Gericht im Norden Germaniens leistet seit Langem beharrlich Widerstand gegen die Meinungsfreiheit: die Pressekammer des Landgerichts Hamburg. Deren Verbotsbeschlüsse zu Veröffentlichungen wie, ein ehemaliger Bundeskanzler färbe sich die Haare oder ein PDS-Bundestagsabgeordneter (der OM CDU-Mitglied 2005 den Wahlkreis wegschnappte) sei ein ehemaliger Stasi-Spitzel, sind berühmt und vor allem berüchtigt (dazu gibt es eine Webseite: www.buskeismus.de). Als Beklagter darf man sicher sein: Bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg stimmt die Richtung - vor allem hin. Flugs wurde ein Hamburger Rechtsanwalt beauftragt: OM Krawall, der sich heftigst abmühte, sämtliche 46 Kapazitätsanwälte ins Boot zu holen.
Zweite Szene: Es ist dringend!
Es kamen nur 21. In deren Auftrag beantragte OM Krawall beim Landgericht Hamburg, Dietrich zu verbieten, dass er die Strafanzeigen auf kampfschrift.de veröffentlicht. Und das Landgericht waltete unverzüglich seines hohen Amtes. Dietrich erhielt 21 Verbotsbeschlüsse folgenden Wortlauts:
Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird dem Antragsgegner bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)
v e r b o t e n
a) zu behaupten, der Antragsteller begehe Parteiverrat im Sinne von § 356 Abs. 1 StGB;
b) die Strafanzeige des Antragsgegners gegen den Antragsteller vom 6.12.2007 Dritten öffentlich zugänglich zu machen.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner nach einem Streitwert von EUR 10.000,-- zur Last.
Wer den ersten Satz auf Anhieb verstanden hat, bekommt ein Sternchen und einen Eintrag im Guinness-Buch, alle anderen brauchen sich nicht zu schämen - Deutsch ist nun mal eine schwere Sprache. Wirklich wichtig ist ohnehin nur der zweite Satz: Sämtliche Kosten, die OM Krawall und das Landgericht für ihre unschätzbare Mühewaltung geltend machen werden, muss Dietrich zahlen - in 21 Fällen ist ihm damit der finanzielle Ruin gesichert.
Dritte Szene: Nicht kleckern, sondern klotzen
Der erste Verbotsbeschluss datierte vom 21.01.2008, 19 weitere vom 28.01.2008, der letzte vom 05.02.2008. Nanu, war beim Landgericht eine Woche lang der Kopierer kaputt, sodass die massenhafte Produktion der gebetsmühlenartigen gerichtlichen Ergüsse schon nach dem ersten Exemplar ins Stocken geriet? Natürlich nicht. Das Landgericht Hamburg steht jederzeit zuverlässig Gewehr bei Fuß, wenn es darum geht, der Meinungsunfreiheit zum Sieg zu verhelfen. Die Unterbrechung nach dem ersten Verbotsbeschluss beruhte vielmehr auf Folgendem: OM Krawall hatte den ersten Verbotsantrag, der sodann zum Beschluss vom 21.01.2008 führte, am 09.01.2008 gestellt, 15 weitere aber erst am 21.01.2008, 4 weitere am 22.01.2008, den letzten am 28.01.2008. Nanu, war in der Krawall-Kanzlei 12 Tage lang der Kopierer kaputt, sodass die massenhafte Produktion der gebetsmühlenartigen anwaltlichen Ergüsse schon nach dem ersten Exemplar ins Stocken geriet? Natürlich nicht. OM Krawall hatte nur abgewartet, ob der Versuchsballon vom 09.01.2008 beim Landgericht landen würde. Erst nachdem dies am 21.01.2008 der Fall war, worüber das Landgericht ihn sofort telefonisch informierte, ließ er noch am selben und - wahrscheinlich feierabendbedingt - am nächsten Tag praktisch sämtliche übrigen Anträge vom Stapel. Hätte er stattdessen sämtliche Anträge gleichzeitig gestellt und diese wären wider Erwarten vom Landgericht abgelehnt worden, so hätte er bzw. seine Mandanten die 21-fachen Kosten am Hacken gehabt.
Warum aber musste er überhaupt 21 Anträge stellen, obwohl es doch in allen Fällen um identische Sachverhalte ging? Musste er natürlich nicht. Er hätte sich darauf beschränken können, einen einzigen Fall als Musterverfahren zu betreiben. Hätte das Landgericht in diesem Musterverfahren einen Verbotsbeschluss gefasst, so hätte OM Krawall diesen nur hochzuhalten brauchen, und Dietrich hätte sich auch in allen anderen 20 Fällen notgedrungen daran gehalten. Solch eine Vorgehensweise ist gang und gäbe, wenn es darum geht, eine strittige Rechtsfrage zu klären, nicht aber, den Gegner zu schädigen und zu vernichten. Allein dies aber war OM Krawalls Ziel. Die Rechtsfrage, nämlich die Veröffentlichung der Strafanzeigen, worüber man zumindest abstrakt diskutieren kann, war den Kapazitätsanwälten nur ein willkommener Vorwand, um sich endlich an Dietrich rächen zu können.
Vierte Szene: Abmahn mal
Und noch etwas fällt auf: Zwischen dem ersten Antrag vom 09.01.2008 und dem ersten Beschluss vom 21.01.2008 lagen 12 Tage, die übrigen Fälle aber wurden innerhalb von 6 bis 7 Tagen durchgezogen. Hatte das Landgericht beim ersten Mal noch geschwächelt, brauchte es ein bisschen Zeit, um sich warmzulaufen? Welch Unterstellung (mea culpa, maxima culpa!). Vielmehr wurde das Landgericht in bewährter Qualität aufgrund des Antrags vom 09.01.2008 sofort tätig und betrieb Sachverhaltsaufklärung. Spätestens jetzt fragen sich juristisch Versierte (zu denen Dietrich nicht gehört): Moment mal, da stimmt doch was nicht! Wie konnte OM Krawall denn überhaupt sofort einen Antrag beim Landgericht stellen, ohne Dietrich zuvor eine Abmahnung geschickt zu haben?
Kurze Erläuterung für juristisch weniger Versierte: Will man erreichen, dass jemand eine Behauptung nicht mehr veröffentlicht, so muss man ihn zuerst abmahnen, also versuchen, die Unterlassung außergerichtlich zu erreichen. Erst wenn die Abmahnung wirkungslos bleibt, kann man sich ans Gericht wenden. Dies entspricht dem bekannten Grundsatz, dass man einem säumigen Schuldner zuerst eine Mahnung schicken muss, bevor man - sofern er weiterhin nicht zahlt - zu Gericht gehen kann. Warum aber hatte Dietrich keine Abmahnung von OM Krawall erhalten?
Fünfte Szene: Das haben wir doch schon immer so gemacht
An diesem Punkt rutscht die Tragödie endgültig auf das Niveau einer völlig überdrehten RTL-II-Schmonzette ab: Sogar dem Landgericht fiel das Fehlen einer Abmahnung auf, weshalb es OM Krawall darauf hinwies. Dieser antwortete, er habe auf eine Abmahnung verzichtet, da Dietrich erfahrungsgemäß auf solche sowieso nicht reagiere. Bitte was? Wovon faselte OM Krawall da? Konnte er ins Innerste von Dietrichs verderbter, amnesiebefallener Seele schauen? Wusste er mehr über die abscheulichen Abgründe in Dietrichs schlichter Persönlichkeitsstruktur als dieser selbst, der sich nicht erinnern konnte, jemals Abmahnungen von OM Krawall erhalten und darauf nicht reagiert zu haben? Dann rückte er mit der Sprache heraus: Auf die Abmahnung von OM Mimöschen und OM Mother's Little Helper habe Dietrich nicht spornstreichs die Hacken zusammengeknallt, was beweise, dass er notorisch Abmahnungen gar nie nicht niemals befolge. Aber was hatten denn der Mimöschen-Fall und der Krawall-Fall miteinander zu tun? Natürlich nichts. Wollte man OM Krawalls verkorksten Gedankengang weiterspinnen, hieße dies, dass sämtliche Händler dieser Welt einem säumigen Kunden keine Mahnungen mehr zu schicken brauchen, weil sie rein zufällig erfahren haben, dass er irgendwann mal auf eine Mahnung von Händler XY nicht gezahlt habe. Dass diese damalige Mahnung vielleicht eine gänzlich andere Konstellation betraf und von vornherein völlig indiskutabel war, würde demnach keine Rolle spielen.
OM Krawalls Behauptung, er habe wegen des Mimöschen-Falls auf Abmahnungen verzichtet, ist umso verlogener, als er am 09.01.2008 noch gar nichts davon wusste - OM Mother's Little Helpers Schreiben datierte vom 11.01.2008, und Dietrich veröffentlichte seine Antwort darauf am 12.01.2008. All dies aber focht das Landgericht nicht an, sondern es akzeptierte OM Krawalls Erklärung und nahm seinen Antrag somit endgültig als zulässig entgegen (man darf sicher, er hätte auch schreiben können: "Tralala, heute ist Mittwoch, und die Sonne scheint!", und dem Landgericht wär 's recht gewesen). OM Krawalls erfolgreicher Versuch, Abmahnungen zu überspringen und sofort Anträge beim Landgericht zu stellen, hatte natürlich den einzigen schlichten Zweck, die Kosten und damit den Dietrich zuzufügenden Schaden künstlich in die Höhe zu treiben. Diese maßlose Zerstörungswut (die in gewisser Hinsicht geradezu schmeichelhaft für Dietrich war, zeigte sie doch, wie tief er die Kapazitätsanwälte getroffen hatte) offenbarte sich zudem darin, dass OM Krawall in seinen Anträgen einen Streitwert von 20.000,00 € angesetzt hatte. Dies war denn sogar dem nicht gerade zimperlichen Landgericht zuviel, woraufhin es den Streitwert auf 10.000,00 € verringerte.
Fünfeinhalbte Szene: Die Ersten werden die Letzten sein
Das Pikante - und aus deren Sicht geradezu Tragische - ist, dass OM Mimöschen und OM Mother's Little Helper selbst gar nicht zu den Krawall-Kunden gehörten, sondern nur unfreiwillig und ohne gefragt worden zu sein mitansehen mussten, wie ihre Papier gewordene Lachnummer vom 11.01.2008 von OM Krawall instrumentalisiert wurde. Hallo, OM Krawall, haben OM Mimöschen und OM Mother's Little Helper Ihnen überhaupt erlaubt, deren Abmahnung zu verwenden?
Sechste Szene: 46 Freunde müsst ihr sein
An dieser Stelle ist nun zu erörtern, weshalb eigentlich nicht nur OM Mimöschen und OM Mother's Little Helper, sondern insgesamt 25 der 46 angezeigten Kapazitätsanwälte sich nicht an der Krawall-Aktion beteiligten. Das Bedürfnis, ihrem Hass freien Lauf zu lassen und Dietrich mal so richtig eins reinzuwürgen, hatten sämtliche Kapazitätsanwälte. Sogar innerhalb ein und derselben Kanzlei entschied sich mal einer dafür (z. B. OM Kapazitätsfossil), mal einer dagegen (z. B. sein Kompagnon OM Ossiländer), auf das Trittbrett aufzuspringen. Hierfür gibt es nur eine einzige Erklärung: Wie schon OM Mimöschen und OM Mother's Little Helper hielten diese 25 es von vornherein für aussichtslos, Dietrich wegen der Veröffentlichung der Strafanzeigen gerichtlich zu belangen. Von der Maulkorb-Manie der Pressekammer des Landgerichts Hamburg hatten sie wohl noch nicht gehört, und OM Krawall konnte sie nicht überzeugen, wie locker-flocker dort Verbotsanträge durchgewinkt werden. Im Nachhinein werden sich diese 25 zögerlichen Pseudo-Realisten vor Ärger wer weiß wo reingebissen haben, aber da war es schon zu spät: Verbotsanträge können nur 6 Wochen nach Kenntnisnahme einer unliebsamen Veröffentlichung gestellt werden - danach sind sie verwirkt.
Vierter Akt: Der Prozess
Erste Szene: Schwarzer Peter
Nachdem Dietrich am 25.01.2008 den ersten Verbotsbeschluss vom 21.01.2008 erhalten hatte, entfernte er am Abend desselben Tages nicht nur diese Strafanzeige aus kampfschrift.de, sondern vorsorglich auch sämtliche anderen, um zunächst in Ruhe das weitere Vorgehen einzuschätzen und festzulegen. Das Wichtigste war natürlich, der heranrollenden Lawine zu entkommen, die aus der leidlich lesbaren Kostenentscheidung in den Verbotsbeschlüssen resultierte. Kaum der Erwähnung wert, dass Dietrichs Versicherungen sich für unzuständig erklärten: Die Rechtsschutzversicherung behauptete, es handele sich um einen Haftpflichtfall, und verwies auf die Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung behauptete, es handele sich um Verfahrenskosten eines Rechtsstreits, und verwies auf die Rechtsschutzversicherung.
Er fragte einen Rechtsanwalt um Rat, und dieser meinte, es gebe gute Chancen, die Kostenentscheidung aus der Welt zu schaffen. Begründung: OM Krawall hat einen gravierenden Formfehler begangen, als er sofort Verbotsanträge beim Landgericht stellte, statt zunächst Abmahnungen zu versenden. Dies hielt Dietrich für unmittelbar plausibel. Mit Blick darauf, dass einerseits bereits jetzt 20.000,00 € Gerichts- und Krawallkosten entstanden waren, andererseits OM Krawalls Begründung, weshalb er auf Abmahnungen verzichtet hatte, scheinbar unhaltbar war, entschloss Dietrich sich, den Rechtsanwalt damit zu beauftragen, gegen die Kostenentscheidung vorzugehen - wohlgemerkt ohne Rechtsschutzversicherung. Um es gleich zu sagen: der fatalste Fehler, der Dietrich unterlaufen ist, seit er irgendwann früher mal in grauer Vorzeit SPD gewählt und die Deutsche Einheit befürwortet hatte.
Zweite Szene: Nachtreten!
Was in kampfschrift.de natürlich unverändert blieb, war der "Stille-Teilhaber"-Text, der Ursprung dafür, dass die Kapazitätsanwälte Dietrich irgendwie nicht mehr so richtig lieb haben. Und nun wurde noch eins draufgelegt, in einer Weise, dass jegliche Logik, gesunder Menschenverstand und Recht zertrampelt auf der Strecke blieben. Kurzer Blick zurück (zweiter Akt, erste Szene): Im "Stille-Teilhaber"-Text hatte Dietrich, ohne Namen zu nennen, in abstrakter Form seine damalige Meinung geäußert (mea culpa, maxima culpa!), dass die Kapazitätsanwälte Parteiverrat begingen. An anderen Stellen des Textes tauchten allerdings zwei Namen auf: OM Kapazitätsfossil und OM CDU-Mitglied. Ersterer, weil ein von ihm verfasster Artikel im Deutschen Ärzteblatt dankenswerterweise die Initialzündung für den "Stille-Teilhaber"-Text gewesen war; Letzterer, weil er eine besonders dummdreiste Annonce in die "ZVS-Info" gesetzt hatte. Diese beiden ließen nun durch OM Krawall behaupten, die im "Stille-Teilhaber"-Text enthaltene Passage zum Parteiverrat sei ein Verstoß gegen die Verbotsbeschlüsse des Landgerichts, und beantragten daher, gegen Dietrich ein sogenanntes Ordnungsmittel zu verhängen (wir erinnern uns: Deutsch für Anfänger). Moment mal, erschallt es da allenthalben, der "Stille-Teilhaber"-Text existierte doch schon 14 Monate vor den Verbotsbeschlüssen, und den Kapazitätsanwälten war er seit mindestens 11 Monaten bekannt! Wie kann eine Handlung, die vor dem Verbot einer anderen Handlung erfolgte und bislang nicht beanstandet worden ist, plötzlich ein Verstoß gegen dieses Verbot sein? Sehr gute Frage - die Antwort wissen natürlich auch OM Kapazitätsfossil und OM CDU-Mitglied selbst nicht. Letzterem kam es nur darauf an, Dietrich noch tiefer in den finanziellen Ruin zu stürzen, Ersterer aber hatte eine ganz eigene Absicht:
OM Kapazitätsfossil fühlte sich durch den "Stille-Teilhaber"-Text nicht nur als Kapazitätsanwalt ertappt und entlarvt, sondern obendrein als Autor eines gleichermaßen unverschämten wie lächerlichen Zeitschriftenartikels, in dem er erläuterte, wie man sich per Verwaltungsgericht einen Studienplatz erschleicht und sich das obendrein von der Rechtsschutzversicherung bezahlen lässt. Diese Schmach, öffentlich für eine öffentliche Äußerung kritisiert zu werden, war ihm unerträglich. Gerichtlich gegen den "Stille-Teilhaber"-Text vorgehen konnte er nicht, solange es rudimentär noch so etwas wie Meinungsfreiheit gibt. Aber jetzt, nach 11 Monaten, witterte seine kleine, verängstigte Krämerseele endlich Morgenluft: Er ließ Dietrichs Rechtsanwalt durch OM Krawall vorschlagen, dass sein Name aus dem "Stille-Teilhaber"-Text entfernt wird, wofür er den Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels zurücknehmen würde. Mit anderen Worten: OM Kapazitätsfossil wollte sich freikaufen. Notgedrungen stimmte Dietrich dieser widerwärtigen Mauschelei zu, weshalb seitdem im "Stille-Teilhaber"-Text einige Stellen schwarz übertüncht sind. Alle, die bislang dachten, dass dort mal wer weiß was für scharfe Sachen gestanden hätten, sind leider enttäuscht. Über den Ordnungsmittelantrag von OM CDU-Mitglied hat das LG Hamburg inzwischen am 21.10.2008 entschieden: Auf 500,00 € + 58,40 € Krawall-Kosten + 15,00 € Gerichtskosten beläuft sich die Wiederherstellung der Ordnung.
Dritte Szene: Schnellmerker
Sodann legten Dietrichs Rechtsanwalt und OM Krawall in geschliffenen Schriftsätzen ihre Sichtweisen dar, und danach würde das Landgericht total neutral eine kluge Entscheidung treffen, wie sich das in einem ordentlichen Rechtsstreit gehört. Erst nach einiger Zeit wurde Dietrich langsam klar, dass es sich hier eben nicht um einen ordentlichen Rechtsstreit handelte, sondern welch bizarre Situation entstanden war: Sein Rechtsanwalt und OM Krawall stritten über die Frage, ob es rechtmäßig war, dass Letzterer keine Abmahnungen verschickt hatte. Über diese Frage sollte sodann das Landgericht entscheiden. Klingt ganz normal, das Dumme war nur: Das Landgericht hatte hierüber bereits faktisch entschieden, als es nämlich zwischen dem 09. und 21.01.2008 OM Krawalls Begründung für seinen Verzicht auf Abmahnungen akzeptiert hatte. Somit lautete die Streitfrage im Ergebnis nicht, ob OM Krawall, sondern ob das Landgericht richtig gehandelt hatte. Würde dieses nun in einem Urteil hochoffiziell feststellen, dass es selbst schlampig gearbeitet und falsch entschieden hatte? Wer das für möglich hält, glaubt auch, dass morgen Weihnachtsmann und Osterhase gleichzeitig zu Besuch kommen. Als Dietrich dies endlich vollständig klar wurde, war es schon längst zu spät, um den unter Volldampf dahinrasenden Zug noch zum Halten zu bringen und es zähneknirschend bei den 20.000,00 € bewenden zu lassen.
Vierte Szene: Das Glücksprinzip oder: Setzen - 6!
Was wurde eigentlich aus den Strafanzeigen? Bis 25.01.2008, als Dietrich deren Veröffentlichung aus kampfschrift.de entfernte, hatte er von den Staatsanwaltschaften in 32 Fällen Mitteilungen erhalten, dass keine Ermittlungsverfahren eingeleitet würden. Ursprünglich hatte Dietrich beabsichtigt, die Mitteilungen, gleich welchen Inhalts, mit angemessener Kommentierung zu veröffentlichen, sobald sie ihm sämtlich vorgelegen hätten. Dazu kam es nun nicht mehr. Inzwischen sind in allen 46 Fällen keine Ermittlungsverfahren durchgeführt worden. Nur einige wenige Staatsanwaltschaften äußerten sich in der Sache an sich, mit dem Ergebnis, die Tätigkeit der Kapazitätsanwälte sei kein Parteiverrat. Die meisten Staatsanwaltschaften jedoch befassten sich gar nicht erst mit dieser Frage. Vielmehr zogen sie sich sofort darauf zurück, es sei gar nicht bewiesen, dass jeder Kapazitätsanwalt mehrere Möchtegern-Studenten gleichzeitig vertrete. Ein paar besonders gelungene Beispiele dieser stereotypen, verblüffenden Begründungen:
Zum einen ergibt sich schon aus der Anzeige des Rechtsanwalts XY nicht, dass er persönlich zeitgleich eine Vielzahl von Bewerbern vertritt. Aus der Anzeige ergibt sich nur, dass er seit 30 Jahren Studienplatzklagen betreut. Zum anderen benennt der Anzeigeerstatter nicht einen Fall, bei dem der Angezeigte tatsächlich auch nur zwei Mandanten gleichzeitig vertreten hat. (Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Mit der "Anzeige" ist die Reklame-Annonce in der "ZVS-Info" gemeint.)
Ihre Strafanzeige, die sich auf die Annonce des Beschuldigten in der zvs info beschränkt, enthält keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht. Das von Ihnen abstrakt dargestellte Problem des Parteiverrats bei Studienplatzklagen stellt sich erst dann, wenn über die Annonce hinaus tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, der Beschuldigte vertrete auch tatsächlich gegenüber einer bestimmten Hochschule eine Vielzahl von Bewerbern, die die Anzahl der zu vergebenden Plätze übersteigt. Dafür fehlen Ihnen naturgemäß die Informationen. (...) Es kann daher dahinstehen, ob das von Ihnen gerügte Verfahren strafrechtlich als Parteiverrat zu subsumieren wäre. (Staatsanwaltschaft Hildesheim)
Unabhängig von der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die anwaltliche Vertretung mehrerer Studienplatzbewerber Parteiverrat im Sinne des § 356 StGB darstellen kann, bestehen hier keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigte mehrere Studienplatzbewerber hinsichtlich der Zulassung für dieselbe(n) Hochschule(n) vertreten hat bzw. vertritt. Der Antragsteller ist auf die Beschuldigte durch eine Zeitungsannonce aufmerksam geworden, aus der sich ergibt, dass die Beschuldigte u. a. in dem genannten Gebiet tätig ist. Wie und welchem Umfang diese Tätigkeit wahrgenommen wird, ist nicht bekannt. (Staatsanwaltschaft München I. Damit weder Dietrich, den die Staatsanwaltschaft rätselhafterweise als Antragsteller bezeichnet, noch die Beschuldigte in Verruf geraten: Mit der "Zeitungsannonce", durch die Dietrich auf die Dame "aufmerksam geworden" sei, ist die Reklame-Annonce in der "ZVS-Info" gemeint. Bei der "Tätigkeit" dieser Dame "in dem genannten Gebiet" handelt es sich um ihr segensreiches Wirken in der Kapazitätsbranche.)
Unabhängig von der Frage, ob die gleichzeitige anwaltliche Vertretung mehrerer miteinander konkurrierender Studienplatzbewerber im Hochschulzulassungsverfahren derselben Universität überhaupt einen Interessengegensatz darstellt und damit den Tatbestand des § 356 StGB erfüllt, besteht jedenfalls im vorliegenden Fall kein Verdachtsgrad, der die Einleitung von Ermittlungen rechtfertigen würde. Denn allein die Tatsache, dass sich der betroffene Rechtsanwalt XY auf die Durchführung dieser Art von Prozessen spezialisiert hat, lässt nicht den Schluss zu, dass er zur selben Zeit Mandanten vertritt, die sich an derselben Universität für dasselbe Studienfach und dasselbe Studiensemester beworben haben. (Staatsanwaltschaft Mainz)
Allein der Umstand, dass die Beschuldigten in der "ZVS-Info Wintersemester 2007/08" eine Anzeige mit dem Hinweis auf sog. Studienplatzklagen geschaltet haben, begründet keinen Anfangsverdacht dahingehend, dass den Beschuldigten Rechtsanwälten XY und YX auch tatsächlich derartige Mandate angetragen und von ihnen angenommen worden sind. (...) Es liegen keine begründeten Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beschuldigten mehrere Bewerber gegen dieselbe Hochschule auf Zulassung zu demselben Studiengang in demselben Fachsemester vertreten haben, zumal sie laut Anzeige bundesweit tätig sind. (Staatsanwaltschaft Köln)
Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, dass die Wahrnehmung von mehreren sogenannten Studienplatzklagen von demselben Rechtsanwalt den Tatbestand des Parteiverrats (§ 356 Absatz 1 Strafprozessordnung) erfüllt. Vorliegend fehlt es jedoch an jeglichen konkreten Hinweisen, dass Herr XY eine Mehrzahl von Studienplatzbewerbern vertritt und diese um einen konkreten Studienplatz konkurrieren. Die bloße abstrakte Möglichkeit und eine Werbeanzeige stellen nicht die erforderlichen zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dar. (Staatsanwaltschaft Berlin. Wenn eine Staatsanwaltschaft schon das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung verwechselt ...)
Der Beschuldigte vertritt Studenten, die mangels erforderlicher Abiturdurchschnittsnote einen Studienplatz im angestrebten Studienfach nicht erhalten können, dabei, den gewünschten Studienplatz einzuklagen. (...) Die Tätigkeit des Beschuldigte erfüllt nicht den Straftatbestand des Parteiverrats gemäß § 356 StGB. (Staatsanwaltschaft Marburg. Der Beschuldigte vertritt keine Studenten, sondern Personen, die gern Studenten wären.)
Der Beschuldigte hat mit Schriftsatz vom 21.01.2008 darüber hinaus mitgeteilt, auch seiner Ansicht liege der Tatbestand des Parteiverrates nicht vor. (...) Selbst wenn man anderer Ansicht wäre, fehlt es insoweit am Nachweis eines vorsätzlichen Handelns, da der Beschuldigte davon ausgeht, ein Interessengegensatz, wie er bei diesem Straftatbestand erforderlich ist, liege nicht vor. Insoweit läge ein Tatbestandsirrtum vor, da der Täter trotz richtiger Kenntnis des Sachverhalts den Interessengegensatz infolge rechtsirriger Bewertung nicht erfasst. (Staatsanwaltschaft Freiburg. Der "Schriftsatz vom 21.01.2008" hat nichts mit OM Krawalls Verbotsanträgen desselben Datums zu tun.)
§ 356 Abs. 1 StGB setzt voraus, dass zumindest zwei Parteien einem Rechtsanwalt in derselben Rechtssache ihre Angelegenheiten anvertraut haben und der Beschuldigte beiden Parteien durch Rat und Beistand pflichtwidrig gedient hat. In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass dies bei sogenannten Kapazitätsklagen der Fall sein kann, vgl. Tröndle/Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 55. Auflage, Randnummer 7 a zu § 356, sowie Mühlbauer a.a.O. Dass die von dieser Auffassung als tatbestandsmäßig angesehene Fallkonstellation bei den von Ihnen beschuldigten Rechtsanwälten vorliegt, folgern Sie indes allein aus einer Vermutung, die Sie wiederum der von Ihnen in Ablichtung beigefügten Werbeanzeige entnehmen. Ob diese Anzeige indes erfolgreich war und zu gleichartigen Klagen geführt hat, ist nicht bekannt und wird auch von Ihnen nicht konkret vorgetragen. (...) Die von Ihnen beanstandeten Klageverfahren richten sich nämlich ausschließlich darauf, die jeweiligen Antragsteller an einem vom Gericht anzuordnenden Losverfahren über die Vergabe zusätzlicher Studienplätze zu beteiligen. (...) Erst das anschließende Losverfahren, wenn es denn angeordnet wird, entscheidet darüber, ob ein Studienplatz erlangt wird. Dies beruht aber ausschließlich auf dem einem Losverfahren eigentümlichen Zufalls- oder auch Glücksprinzip. (Staatsanwaltschaft Bochum)
Für den Fall, dass ein Gericht auch zu der Auffassung gelangen würde, dass eine beklagte Universität Studienplätze in nicht ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt hat, werden alle Antragsteller und damit alle von dem Rechtsanwalt Vertretenen obsiegen oder unterliegen, da erst das anschließende Losverfahren darüber letztlich entscheiden würde, wer einen Studienplatz erlangt oder nicht. Dies wäre ein Zufallsprinzip und hätte mit einer Beratung durch einen Rechtsanwalt im Widerstreit der Interessen nichts zu tun. (Staatsanwaltschaft Saarbrücken)
Hallo, ihr Staatsanwälte und -innen, für wie blöd halten Sie den Rest der Menschheit eigentlich? Wollen Sie im Ernst behaupten, jeder Kapazitätsanwalt hätte je Semester nur einen einzigen Mandanten? Macht in 50 Jahren immerhin 100. Das Vogel-Strauß-Verhalten der Staatsanwaltschaften erinnert an jenen legendären irakischen Regierungssprecher, der die Eroberung Bagdads durch amerikanische Truppen selbst dann noch verbissen in Abrede stellte, als die Soldaten schon in Hörweite auf der anderen Straßenseite standen.
Sehr zu danken ist der Staatsanwaltschaft Marburg dafür, dass sie den Finger in die Wunde legt: Es geht bei "Studienplatzklagen" nicht darum, dass die Hochschulen angeblich weniger Studienplätze anbieten als sie haben, es geht nicht um Grundrechte, Sozialstaatsprinzip und was sonst noch alles so geheuchelt wird. Vielmehr geht es ausschließlich darum, dass junge Leute, die aufgrund ihrer suboptimalen Abiturnote auch dann keinen Studienplatz erhalten würden, wenn es doppelt und dreifach so viele gäbe, sich schlicht und einfach an allen Regeln vorbeimogeln wollen.
Von besonderer Qualität ist die Begründung der Staatsanwaltschaft Freiburg: Sie behauptet bierernst und kalt lächelnd, es liege kein Parteiverrat vor, weil der beschuldigte Rechtsanwalt ihr mitgeteilt habe, es liege kein Parteiverrat vor. Und falls versehentlich doch Parteiverrat vorliege, so sei das nicht so schlimm, weil der Rechtsanwalt (der ja nur Jurist ist und sich deshalb mit juristischen Dingen nicht auszukennen braucht) gar nicht gewusst habe, dass es sich um Parteiverrat handeln könnte.
Das Glanzstück haben die Staatsanwaltschaften Bochum und Saarbrücken geliefert und damit die Kapazitätsanwälte um Kopf und Kragen geplappert. Wollen sie uns damit etwa sagen, dass es sich bei "Studienplatzklagen" überhaupt nicht um Rechtsverfahren handelt, sondern nur um Lotterien, und dass die teuer bezahlte Leistung der Kapazitätsanwälte allein darin besteht, ihre Mandanten zu Lotterien anzumelden? Das ist ja hochinteressant!
In gewisser Hinsicht habe ich jedoch Verständnis für die Staatsanwaltschaften: Ein knackiger Raubmord ist natürlich viel angenehmer, als gegen diese ehrenwerte Bürgerelite vorzugehen und sie bei der Lieblingsbeschäftigung der gehobenen Mittelschicht zu stören: Staat und Gesellschaft auszuplündern.
Fünfte Szene: Die Hoffnung stirbt zuletzt
Am 06.06.2008 fand beim Landgericht die Verhandlung statt, deren Ausgang von vornherein klar war: Dietrichs Widersprüche gegen die Kostenentscheidung wurden abgewiesen. Am 04.07.2008 erging das schriftliche Urteil. Letzte Hoffnung: Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamburg. Dieses würde vielleicht die Meinungsfreiheit etwas höher achten als das Landgericht und stand zudem nicht vor dem Dilemma, durch ein gerechtes Urteil sich selbst bis aufs Hemd zu blamieren. Kaum waren die Beschwerden beim Oberlandesgericht eingegangen, rief prompt die Richterin Dietrichs Rechtsanwalt an und machte ihm klar, dass dieser Versuch zum Scheitern verurteilt sei. Sie stellte ihm anheim, die Beschwerden sofort wieder zurückzunehmen, um die Kosten zu begrenzen.
Die Äußerungen der Richterin gegenüber dem Rechtsanwalt überzeugten Dietrich leider endgültig, was der gesamten Angelegenheit wirklich zugrunde lag: eine Art Klassenzusammenhalt zwischen den Organen der Rechtspflege. Und vor allem haben sich die Dinge seit der Veröffentlichung des "Stille-Teilhaber"-Textes so entwickelt, weil Dietrich sich eines Vergehens schuldig gemacht hat, das zu den verwerflichsten, unverzeihlichsten in diesem unserem Lande zählt: Er ist über das Mittelmaß hinausgegangen, über die Ebene des bloß Rituellen, der unverbindlichen Schriftsatz-Verlautbarungs-Kultur. Statt gediegenen, gutbürgerlichen Schattenboxens hat Dietrich Frontalangriffe durchgeführt.
Nachdem klar geworden war, dass es auch vom Oberlandesgericht keine unvoreingenommene Entscheidung geben würde, nahm Dietrichs Rechtsanwalt die Beschwerden sofort wieder zurück. Und damit ist diese Tragödie eigentlich zu Ende. Bleibt nur noch der Kassensturz:
Kosten OM Krawall: Kosten Landgericht: Kosten Oberlandesgericht: Kosten eigener Rechtsanwalt: |
16.436,12 € 8.339,00 € 1.000,00 € 9.823,10 € 35.598,22 € |
Nachspiel: Das Gesuch des alten Mannes
Das Nachspiel ist immer am schönsten, und das gilt auch für diese Tragödie: Zum Schluss gibt 's noch mal richtig was zum Ablachen. Am 29.07.2008 hatte OM Kapazitätsfossil plötzlich einen Schub und schrieb an Dietrichs Rechtsanwalt. Das Folgende ist die wortgetreue Wiedergabe dieses Dokuments eines verstörten, desorientierten Niedergangs, einschließlich sämtlicher Grammatik-, Rechtschreib-, Zeichensetzungs-, Formulierungs- und Zitatfehler - viel Vergnügen:
Betreff: webside des Herrn Dietrich Klabunde - www.dietrich-klabunde.de -
Sehr geehrte Kollegen,
Sie haben Herrn Klabunde in zahlreichen Verfahren von Studienplatz-Anwälten vertreten. Das Urteil des Landgerichts Hamburg im Verfahren 324 O 59/08 vom 04.07.2008, mit dem die Einstweilige Verfügung vom 28.01.2008 im Kostenpunkt bestätigt wurde, liegt mir vor.
Bei Überprüfung Webside des Herrn Klabunde "www.kampfschrift.de/sonstiges/index.htm" habe ich festgestellt, dass der Beitrag, der sich mit dem Unterzeichner befasst -"Stiller Teilhaber" vom 05.11.2006 - nach wie vor nicht aus dem Netz genommen wurde. Ihr Mandant vielmehr diesen Betrag offensichtlich zur besonderen Aufmerksamkeitserregung mit drei roten Pfeilen versehen hat. Zwar ist mein Name mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemacht worden, jedoch für jemanden, der die Szene kennt, oder derjenige, der das Deutsche Ärzteblatt liest, ganz klar ersichtlich, dass der Unterzeichner gemeint ist.
Es finden sich nach wie vor in diesem Beitrag wie solche Sätze wie "Unterschreiberling heißt nicht Dr. Sommer, sondern ........... und ist nach eigenem Bekunden Rechtsanwalt in Frankfurt am Main".
Aus dem gesamten Beitrag ist erkenntlich, dass Ihr Mandant den Unterzeichner als "Komplizen" der Richter ansieht, dass der Unterzeichner "eine nie versiegende Goldgrube" witterte.
Zwar ist angesichts der Dauer, in dem dieser Betrag im Netz steht, eine Einstweilige Verfügung nicht mehr möglich, jedoch ist die Rechtsverletzung, insbesondere Verleumdung und sonstige Tatbestände des Beleidigungsrechts, die Ihr Mandant durch dieses Elaborat verwirklicht weder verjährt, noch verwirkt.
Angesichts dessen fordere ich Ihren Mandanten auf, den Beitrag "Stille Teilhaber" insoweit aus dem Netz zu entfernen, soweit er sich mit dem Unterzeichner befasst, also den gesamten ersten Absatz sowie die beleidigenden Äußerungen im weiteren Fortlauf dieses Schreibens.
Ich gehe davon aus, dass Herr Klabunde aufgrund der gegen ihn ergangenen Urteile genug Ärger "am Hals" hat und sich nicht noch weiteren Ärger machen will.
Im Übrigen dürfte ihm nunmehr aufgrund der Entscheidung des Landgerichts Hamburg auch klar sein, wie weit er sich "vergaloppiert" hat.
Ich sehe einer abschließenden Äußerung bis zum
05.08.2008
entgegen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Darauf wartet OM Kapazitätsfossil noch heute.
Was will er uns mit diesem Schreiben sagen? Zunächst überdeutlich, dass er auf das Niveau von OM Mimöschen und OM Mother's Little Helper abgestürzt ist. Während diese immerhin noch durch pseudoprofessionelle Aufgeblasenheit Eindruck zu schinden versuchten, lautet OM Kapazitätsfossils Botschaft nur: "Ich bin allein und hilflos, ich bin verzweifelt, ich kann nicht mehr. Bitte sprich mit mir!"
Kurze Textanalyse: OM Kapazitätsfossil beginnt mit der zutiefst entrüsteten Feststellung, dass der "Stille-Teilhaber"-Text weiterhin auf kampfschrift.de stehe. Das ist fein beobachtet, warum sollte es auch anders sein? Ist Dietrich das untersagt worden? Erwartet OM Kapazitätsfossil, dass Dietrich im Wege des vorauseilenden Gehorsams den Text einfach mal so entfernt? Was ihn umtreibt, ist das verbissene Verlangen, dass doch nicht sein kann, was in seinem hermetisch abgeschotteten Welt- und Selbstverständnis nicht sein darf; das hoffnungslose, albtraumhafte Wissen, dass er nichts tun kann, um die Wahrheit zu unterdrücken; die grausige Erkenntnis, nicht der allmächtige Herrscher des Universums zu sein, für den er sich hält (und worin ihn die Verwaltungsgerichte und Hochschulen willfährig bestärken).
Die 3 aufmerksamkeitserregenderweise blinkenden Pfeile, über die sich schon OM Krawall in den beiden Ordnungsmittelanträgen heftigst echauffiert hatte, müssen OM Kapazitätsfossil wie ein Memento mori erscheinen, wie der Sensenmann, der in dunstiger Ferne und doch schon so nah unablässig winkt: "Warte nur, balde ist es aus mit dem Kapazitätssystem. Dann müsst ihr Kapazitätsanwälte euch im gleißenden Scheinwerferlicht öffentlich verantworten."
Immerhin erfahren wir nun, dass OM Kapazitätsfossil zur "Szene" gehört - boah, geil ey, Alder, du bist ja escht voll cool!
Kann OM Kapazitätsfossil nicht logisch denken? Würde der "Stille-Teilhaber"-Text tatsächlich "Verleumdungen und sonstige Tatbestände des Beleidigungsrechts" enthalten, dann hätte er schon längst dagegen vorgehen können. Wissend, dass dies unmöglich ist, schlug er stattdessen selbst vor (vierter Akt, zweite Szene), sich seinen Ordnungsmittelantrag abkaufen zu lassen, wofür lediglich sein Name aus dem Text entfernt werden sollte - nicht wegen Beleidigungen und Verleumdungen, sondern weil er zu feige ist, zu seiner Tätigkeit als Kapazitätsanwalt und zu dem zu stehen, was er selbst im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht hatte.
Und vor allem: Auf die Frage, wie es ihm geht, würde OM Kapazitätsfossil offensichtlich antworten: "Ich kann nicht klagen!" (kleiner Juristenscherz). Warum setzt er Dietrich keine Frist, innerhalb derer der "Stille-Teilhaber"-Text gänzlich entfernt oder zumindest um sämtliche "Verleumdungen und sonstigen Tatbestände des Beleidigungsrechts" bereinigt zu sein hat? Welche Stellen er damit eigentlich meint, behält er im Übrigen für sich. Er zitiert lediglich zwei Punkte: Er werde als "'Komplize' der Richter" angesehen (steht nirgendwo), und er habe eine nie versiegende Goldgrube gewittert. Hallo, OM Kapazitätsfossil, das soll eine Beleidigung oder Verleumdung sein? Sie sollten sich erst mal das Handbuch "Wir basteln uns eine Beleidigungsklage" anschauen (hat allerdings keine Bilder)! Statt eine Frist zu setzen und nach deren obstlosen Verstreichen sich selbst "die unverzügliche Einleitung rechtlicher Schritte zu empfehlen", wie OM Mimöschen und OM Mother's Little Helper dies so vorbildlich wiedergekäut hatten, sieht OM Kapazitätsfossil nur einer "abschließenden Äußerung" entgegen. Was soll diese enthalten, was soll sie ihm nutzen? Das weiß er natürlich selbst nicht. Aber in seiner entsetzlichen Hilflosigkeit, immer den langen, tiefen Riss durch seine dumme, kleine Welt vor den schreckstarren Augen, muss er einfach nur reden, nur irgendwas mit irgendwem daherplappern, um nicht im Nichts zu versinken, wie eine Beckett-Figur - Endspiel in der Mülltonne einer zerstörten Lebenslüge. Wie soll es weitergehen mit OM Kapazitätsfossil? Wie wird er fertig mit seiner Angst und seiner Machtlosigkeit?
Nachwort: Als wäre nichts gewesen
Der Aufruhr ist vorüber, der Umstürzler niedergewalzt, die alte Ordnung restauriert, der Kapazitätskongress tanzt vor überschwänglicher Freude, es herrscht ein geradezu himmlischer Frieden im Kapazitätssystem, stille Macht, geldscheinheilige Macht, über allen Wipfeln ist Ruh. Die Kapazitätsanwälte können weiterhin ungestört ihrem schmutzigen Gewerbe nachgehen, die Verwaltungsgerichte können sich weiterhin großspurig-wichtigtuerisch als allwissende Schicksalsgötter aufspielen, die Hochschulen können weiterhin beruhigt kuschelig kuschen - mit fatalistisch gen Himmel erhobenen Augen: Der Herr hat 's gegeben ... Entgegen der schnulzigen Behauptung auf der Webseite der Hannover-Connection haben sich Wahrheit und Gerechtigkeit nicht als prozessuale Ereignisse erwiesen. Und für OM Krawall und die Hamburger Justiz war es auf jeden Fall ein lukratives Rechts-Geschäft.
Ich höre schon die kleinkarierten Duckmäuser und Leisetreter: "Er ist doch selbst dran schuld, warum mischt er sich ein, warum erhebt er das Wort, warum verhält er sich nicht still, wie sich das gehört?" Sehr richtig! Was trägt diese Schlampe immer solch superkurze Miniröcke und knallenge Blusen mit Ausschnitt bis zum Bauchnabel? Selbst dran schuld, dass sie vergewaltigt worden ist.
Und die Göttinger Universalmedizin? Unter der realistischen Annahme, dass eine Reihe von (leitenden) Mitarbeitern durch die Hannover-Connection bestens im Bilde sind, kann ich nicht gerade behaupten, mit Interessebekundungen, Solidarität und gar tätiger Unterstützung zugeschüttet worden zu sein.
Doch halt, stimmt nicht ganz: Einige Zeit später sprach mich ein leitender Mitarbeiter des Hauses (leitender geht 's nicht) buchstäblich zwischen Tür und Angel an: Im Ministerium für Wissenschaft und Kunst wäre man überhaupt nicht begeistert, wenn gegen das Kapazitätssystem vorgegangen würde, denn dann würden die einschlägigen Rechtsanwälte ihre Einnahmen verlieren. Alles klar? Das Kapazitätssystem ist ein während 50 Jahren gewucherter fauliger, stinkender Morast, zu dem das in symbiotischer Abhängigkeit verstrickte Trio infernale seine unrühmlichen Beiträge leistet: Die sog. Rechtsanwälte sind angetrieben von Geldgier, Niedertracht und Größenwahn. Die Verwaltungsgerichte spielen sich auf als die Rächer der Enterbten und sehen ihre Aufgabe darin, Mätzchen, Extrawürsten und Partikularinteressen Vorschub zu leisten. Und die Universitätsklinika und die sie tragenden Bundesländer? Kenntnislosigkeit, Desinteresse, Faulheit, Feigheit, Illoyalität gegenüber dem eigenen Betrieb, augenzwinkerndes Einverständnis - und der erste Verwaltungsgrundsatz: „Das haben wir doch schon immer so gemacht!“ Sich zur Wehr setzen, die Universitätsklinika aus ihrer hündischen Hampelmann-Komparsenrolle befreien, das System sprengen? „Das haben wir doch noch nie so gemacht!“ - zweiter Verwaltungsgrundsatz.Immerhin haben die Kapazitätsanwälte und ihr Exekutor OM Krawall gezeigt, dass sie im Unrecht sind: Wenn man wegen einer Meinungsäußerung beim Landgericht Hamburg statt bei einem anderen Gericht verklagt wird, lautet der logische Schluss, dass man recht hat. Insofern bin ich den Kapazitätsanwälten gewissermaßen dankbar für diese Bestätigung.
Was habe ich erreicht? Ich habe die Kapazitätsanwälte geschockt. Ich habe sie aufgescheucht wie eine Horde gackernder Hühner, die am Himmel den Habicht kreisen sehen.
Was haben die Kapazitätsanwälte erreicht? Sie haben mich finanziell ruiniert. Aber sonst nichts. Das freie, kritische Denken können sie nicht unterdrücken. Ich stehe ihnen erhobenen Hauptes gegenüber, voll kalter Verachtung.
------------------------------------------------------------------------------------
Weitergabe, Veröffentlichung jeglicher Art und Verlinkung dieses Textes sind mit Autoren- und Quellenangabe ausdrücklich erwünscht!
Startseite > Geldgier und Niedertracht > Stille Teilhaber > Recht so - weg mit der Meinungsfreiheit!
(31.8.2022)