19.9.2012 (ergänzt 31.8.2022)
Transkaporruption
BKA - Bundesverband der Kapazitätsanwälte
Verschlusssache/Vertraulich!
Internes Strategiepapier
Gesundheit ist das höchste Gut. Das zweithöchste ist Geld. Die Kombination aus beidem sollte das allerhöchste Gut sein, ist aber in den letzten Monaten leider in Verruf geraten. Wir müssen es als Wink des Schicksals, geradezu als Fügung und Vorsehung betrachten, dass die öffentliche Diskussion hierüber zur selben Zeit aufbrach, als sich das für uns so unendlich segensreiche Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.1972 zur Studienplatzkapazität zum 40. Male jährte
Studienplätze und Organe haben eines gemeinsam: Die Nachfrage übersteigt das Angebot. Was ist dagegen zu tun? Nichts, sondern es muss so bleiben, damit man sich daran bereichern kann. Dies aber darf nicht Stümpern wie den beiden Göttinger Transplantationsärzten (nennen wir sie kurz „Transen“) überlassen sein. Das wäre weder art- noch sachgerecht. Ärzte sollen sich um ihre Patienten kümmern, nicht ums Geld. Davon verstehen wir Kapazitätsanwälte ungleich mehr. Abrechnungsbetrug, Herzklappenskandal, Krankenhaus-Kopfgeld, jetzt Organhandel - nach kurzer Zeit fliegt alles auf. Ärzte können es einfach nicht, wie jüngst die Transen wieder bewiesen haben: Fälschen Laborwerte und glauben, dass niemand es merkt. Hallo, geht's noch ein bisschen plumper? Das ist so, als würden junge Leute, die sich einen Studienplatz erschleichen wollen, bei der ZVS (quasi das Eurotransplant für Akademiker in spe) gefälschte Abiturzeugnisse einreichen. Wir hingegen haben eine 50-jährige Expertise auf dem Gebiet der gesellschaftskonformen, legalisierten Ausplünderung; wir werden nicht rausgeschmissen, sondern alle kuschen vor uns; Staatsanwälte ermitteln nicht gegen uns, sondern erteilen uns Freibriefe. Daher sind allein wir berufen, das von uns in 50 mühe- und aufopferungsvollen Jahren geschaffene System des gelenkten Rechtsstaats nun auf ein neues auskömmliches Geschäftsfeld auszudehnen. Schon von Gesetzes wegen sind wir hierfür prädestiniert, weil Organe der Rechtspflege (§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung), und als solche müssen wir handeln: Schwerkranken können wir noch viel ertragreicher das Geld aus der Tasche ziehen als Studienplatzinteressenten und deren Eltern, denn Todesangst ist ein noch stärkerer Antrieb als Karrieregeilheit und Standesdünkel.
Analog zum Kapazitätssystem werden wir daher folgendes Verfahren einführen: Schwerkranke, die sich ein Organ erschleichen wollen, beauftragen uns, beim jeweils zuständigen Landgericht (5000++!) eine oder - je nach Finanzkraft des Mandanten - mehrere Transplantationskliniken zu verklagen mit der Begründung, es stünden viel mehr Organe zur Verfügung als tatsächlich der Fall. So wie es uns im Kapazitätssystem mit den Verwaltungsgerichten gelungen ist, werden wir auch die Landgerichte dazu bringen, sich als Rächer der Enterbten aufzuspielen, und zwar neuerlich unter Einsatz unserer Allzweckwaffe Grundgesetz, der besten Geldwäscheanlage, die wir uns wünschen können: Das Kapazitätssystem begründen wir mit Art. 12 Abs. 1 S. 1 (Ausbildungsfreiheit), das Organsystem mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 (Recht auf Leben). Die Landgerichte werden irrwitzige Berechnungen anstellen mit dem Ergebnis, dass auf wunderbare Weise angeblich mehr Organe verfügbar sind. So wie im Kapazitätssystem die vermeintlich zusätzlichen Studienplätze aber nicht den Nächstberechtigten, sondern unter Umgehung der ZVS ausschließlich unseren Mandanten mit insuffizientem Abitur zufallen, müssen Organe an Eurotransplant vorbei unseren Mandanten mit insuffizientem MELD-Score einverleibt werden. Dieses Verfahren werden wir als dauerhaften Normalfall etablieren: Entsprechend den willfährigen Regelungen zum Kapazitätssystem (z. B. § 2 Abs. 2 nds. Hochschulvergabeverordnung) werden wir auf eine Ergänzung des Transplantationsgesetzes hinwirken und in § 12 einen Abs. 3 a einfügen lassen: „Falls eine Schwerkranke oder ein Schwerkranker beabsichtigt, ein Organ auf dem Gerichtsweg außerhalb des Vermittlungsverfahrens zu erlangen ...“
Gleich dem Kapazitätssystem wird auch das Organsystem selbstredend auf edelsten, altruistischen Motiven beruhen: Studienplatzinteressenten, deren Eltern so leistungsfähig sind, unsere horrenden Honorare bezahlen zu können, haben es verdient, Arzt oder Zahnarzt zu werden. Entsprechend haben leistungsfähige Schwerkranke ein längeres Leben verdient. Was hat die Gesellschaft davon, wenn ein Hartz-IV-Empfänger durch ein neues Organ weiterlebt? Nichts als weitere horrende Kosten auf Jahrzehnte. Wer hingegen es sich leisten kann, sich mit unserer Hilfe ein Organ zu erschleichen, gehört zu den Leistungsträgern, die der Gesellschaft Nutzen bringen.
Wir organisieren das, frisch von der Leber weg, und niemand wird uns hindern - nicht ums Verrecken!
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