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11.2.2018

Liebe Mitbürkarinnen und Mitbürka!

Zurück in die Zukunft

Ich und all die anderen großen, Äonen und Weltenräume durchmessenden Visionäre der Menschheit (z. B. H. G. Wells und Michael Bully Herbig) haben es schon seit Langem geahnt, nun ist es Gewissheit - es gibt sie, und sie sind mitten unter uns: Zeitreisende. Sie sind gekommen aus längst versunkenen, düsteren, modrigen Vergangenheiten, um uns dorthin hinabzuziehen. Es gibt sie in unterschiedlichen Ausprägungen auf der ganzen Welt. In Italien haben sie sogar ein eigenes staatliches Refugium: Vatikanstadt. In Amerika sind sie als geschlossene christlich-ethnische Populationen zu finden, deren prominentesten die Amischen und die Hutterer sind. Die bieten richtig was fürs Auge: Männer mit langen Vollbärten, Frauen in Kopftüchern und Kleidern bis zum Knöchel, die in Pferdekutschen umherfahren und verbissen so tun, als würden sie noch im 16. Jahrhundert leben. Immerhin zeichnen sie sich dadurch aus, dass sie ihren Mitmenschen (nennen wir sie die „Zeitgemäßen“) nicht permanent mit ihrem verdrehten Getue auf den Sack gehen, sondern unter sich bleiben. Amische & Co. wollen nun den europäischen Markt aufrollen und haben auch in Deutschland eine Filiale eröffnet: Hier geben sich die lebenden Altertümer als strenggläubige Muslime/aInnen_innen*innen aus. Sie sind daran zu erkennen, dass die weiblichen Exemplare Kopftücher und Schlimmeres tragen. Nennen wir sie daher die „Betuchten“.

Im Gegensatz zu ihren überseeischen Vorläufern fallen die Betuchten den Zeitgemäßen permanent auf die Nerven. Deren einziger Trost ist die Lächerlichkeit, die Hinter-dem-Mondigkeit, das Hinterwäldlertum, die Ewiggestrigkeit, das Auf-der-Stelle-treten, das Abgehängtsein, die Fortschrittslosigkeit der Betuchten. An dieser Stelle möchte ich eine Lanze für Religionsvielfalt und Multikulti brechen: Auch der Buddhismus, der Hinduismus und der Karaismus gehören zu Deutschland. Eigenartigerweise hört man von den hiesigen Buddhisten, Hindus und Karäern aber niemals etwas: keine Mätzchen, keine Extrawürste und -vaganzen, keine Probleme. Machen die irgendetwas falsch?

Zeitgleich mit dem Auftauchen der Betuchten ist eine weitere Geißel über Deutschland hereingebrochen: Halloween. Noch so 'n bemüht aufgesetzter Quatsch aus Usa? Als wäre der Weihnachtsmann nicht schon schlimm genug. Mitnichten, das haben die Betuchten mitgebracht. Die Gleichartigkeit des Ablaufs springt doch ins Auge: Vermummte Gestalten, nicht von dieser Welt, die ihren enervierten Mitmenschen im Wege der Nötigung Sonderzuwendungen abpressen: Trick or treat, Privilegien oder Klage beim Bundesfassungslosgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechthaber.

Frauenpower

Bei den Betuchten herrschen strikt matriarchalische Strukturen: Die Männer sind völlig unscheinbar, unterscheiden sich in der äußeren Aufmachung kaum von ihren zeitgemäßen Gleichgeschlechtlichen. Die Frauen hingegen putzen sich heraus mit Hidschab, Al-Amira, Chimar, Tschador, bis hin zum Dernier Cri, dem hippen Allround-Modell Burka, das die obercoolen Trendsetterinnen liebevoll „Christo“ nennen (weil inspiriert durch den Verhüllten Reichstag). Ach, es ist schon ein Kreuz mit der Kutte: Obwohl sie also quasi zur deutschen Leitkultur gehört, sind sie und die geradezu exhibitionistische Burka-Variante „Schlitzi“, auch Nikab genannt („Ich seh' dir in die Augen, Kleines“), in die öffentliche Kritik geraten.

Selbst in größter Hitze wahren die Betuchtas gediegen Stil und Form. Einfach vorbildlich, vor allem für die heutige Jugend, der ja jegliches Gespür für Contenance abgeht. Während diese sich mit zwei kaum sichtbaren Stofffetzen (wenn überhaupt) im Schwimmbad zufrieden gibt, stolzieren die Betuchten sogar dort in vollem Ornat herum. Und ewig lockt das Weib: Jede Muslimain im raffinierten Kartoffelsack-Look ist eine verhüllte Verführerin, deren Anblick den von oberflächlicher Reizüberflutung unbeirrten Connaisseurs unter den Männern knackige Spontan-Erektionen beschert. Darauf legen sie es natürlich an, diese geilen Schlampen. Das ist dermaßen verrucht, dass es sogar den traditionell - olala, l'amour! - abgebrühten Franzosen und -ösinnen die Schamröte ins unverschleierte Gesicht treibt, weshalb sie versuchen, diesen Höhepunkt der Unsittlichkeit zumindest an Badestränden zu untersagen.

Kopf(tuch)arbeiterinnen

Auch hierzulande sind Kopftuch, Körper- und Gesichtsvermummung ins Gerede gekommen, jedoch nicht als Ausdruck sexueller Libertinage, sondern weil sie den Betriebsablauf stören: Manche Arbeitgeber wollen verbieten, dass Mitarbeiterinnen im Betrieb, vor allem im Kundenverkehr Kopftuch tragen.

Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 27.6.2017 (2 BvR 1333/17), dass kopftuchtragende Rechtsreferendarinnen (Jura-Studentinnen im Praxisabschnitt), die in Gerichten eingesetzt sind, nicht auf der Richterbank sitzen, keine Sitzungsleitungen und Beweisaufnahmen durchführen und keine Sitzungsvertretungen übernehmen dürfen, denn hier

„ist die negative Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Prozessbeteiligten zu berücksichtigen. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gewährleistet die Freiheit, kultischen Handlungen eines nicht geteilten Glaubens fernzubleiben; das bezieht sich auch auf Riten und Symbole, in denen ein Glaube oder eine Religion sich darstellen.“ Dies gilt für „eine vom Staat geschaffene Lage, in welcher der Einzelne ohne Ausweichmöglichkeiten dem Einfluss eines bestimmten Glaubens, den Handlungen, in denen sich dieser manifestiert, und den Symbolen, in denen er sich darstellt, ausgesetzt ist. In Bezug auf den justiziellen Bereich kann von einer solchen unausweichlichen Situation gesprochen werden. Es erscheint nachvollziehbar, wenn sich Prozessbeteiligte in ihrem Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG verletzt fühlen, wenn sie dem für sie unausweichlichen Zwang ausgesetzt werden, einen Rechtsstreit unter der Beteiligung von Repräsentanten des Staates zu führen, die ihre religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen erkennbar nach außen tragen.“

Yeah, klare Worte! Leider handelt das BVerfG nach dem guten alten Grundsatz „Alle sind gleich, aber einige sind gleicher“ - nämlich die Justiz selbst: Dasselbe BVerfG hatte in dem legendären Beschluss vom 27.1.2015 (1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10) festgelegt, dass Lehrerinnen sehr wohl Kopftuch tragen dürfen. Ist die Schule keine „vom Staat geschaffene Lage“, kein „unausweichlicher Zwang“, dem die Schüler „ohne Ausweichmöglichkeiten“ ausgesetzt sind? Prozessbeteiligte sind nur kurzzeitig mit einer Kopftuch tragenden Richterin konfrontiert, die Schüler haben jedoch jahrelang tagtäglich mit der Kopftuch tragenden Lehrerin zu tun.

Kinderkram

Jetzt war das BVerfG so richtig in Schwung gekommen: Am 18.10.2016 erließ es einen Beschluss (1 BvR 354/11), wodurch es einer Erzieherin einer Kindertagesstätte Recht gab, die im Dienst ein Kopftuch trug, was ihr städtischer Arbeitgeber untersagt hatte. Seine Ansicht begründete das BVerfG im Wesentlichen durch 4 Punkte:

1  „Schon gegen eine Betroffenheit der negativen Glaubensfreiheit der Kindergartenkinder und des Erziehungsrechts der Eltern in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht [...] könnte sprechen, dass eine Pflicht zum Besuch einer Kindertagesstätte nicht besteht und zudem vielerorts eine Vielfalt an Einrichtungen gegeben ist.“ (Rdnr. 54)

Diese Aussage ist an Kaltschnäuzigkeit nicht zu überbieten: Als wäre der Besuch einer Kindertagesstätte nicht unverzichtbarer Teil der individuell und gesellschaftlich erforderlichen Betreuung und Erziehung eines jeden Kindes, sondern das beliebige, überflüssige Luxusgedöns einer elitären Minderheit. Im Übrigen wird eine Kindergarten-Pflicht seit Jahren diskutiert, schon 2006 sprach sich die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen dafür aus. In Österreich besteht bereits die Pflicht zum Besuch eines Kindergartens für Fünfjährige.

Wenn den Eltern also was nicht passt, sollen sie ihr Kind gefälligst aus der bisherigen, wohnungsnahen Kita nehmen und die „Vielfalt an Einrichtungen“, die „vielerorts“ bestehe, nutzen, indem sie es in eine Kita am anderen Ende der Stadt geben (wo sie im Zweifelsfalle abgewiesen werden, weil sie nicht zum Einzugsgebiet gehören).

Systematisch entpuppt sich das Argument, es bestehe keine Kita-Pflicht, als hohles, nichtssagendes Gerede: Welche Konsequenz hätte das BVerfG gezogen, sofern es eine Kita-Pflicht gäbe? Dass die Erzieherin das Kopftuch im Dienst ablegen müsste? Natürlich nicht, denn im Beschluss vom 27.1.2015 gab das BVerfG gleichermaßen der kopfbetuchten Lehrerin recht, obwohl es die Schulpflicht gibt (und zumindest während der Grundschulzeit keine „Vielfalt an Einrichtungen“ vorhanden ist).

2  „Insofern spiegelt sich auch in Kindertagesstätten die religiös-pluralistische Gesellschaft wider.“ (Rdnr. 65)

Dieses Hochlicht unfreiwilligen Humors bedarf keines Kommentars, das wäre einfach zu viel der Ehre: Vergackeiern können wir uns auch selbst. Aber es juckt mich doch in den Fingern, den vom BVerfG aufgestellten, kaum zu überbietenden Satire-Rekord ein klein wenig wettzumachen: Der Mikrokosmos Kindertagesstätte spiegelt nicht nur die religiös-pluralistische Gesellschaft wider, sondern auch der politische Allspace ist in der Kita-Nutshell komprimiert abgebildet: Was sich seit 23. September in Sachen Regierungsbildung abspielt, ist der reinste Kindergarten.

3  „Eine bloß abstrakte Gefährdung des Einrichtungsfriedens oder der Neutralität staatlicher Kindergartenträger kann daher [...] auch hier nicht genügen, um das Bekundungsverbot [...] auszulösen, wenn [...] die in Rede stehende äußere Bekundung auf ein als verpflichtend empfundenes religiöses Gebot zurückzuführen ist.“ (Rdnr. 55)

„Hinzu kommt, dass die Beschwerdeführerin einem nachvollziehbar als verpflichtend empfundenen Glaubensgebot Folge leistet. Dadurch erhält ihre Glaubensfreiheit in der Abwägung mit den Grundrechten der Kindergartenkinder und der Eltern ein erheblich größeres Gewicht, als dies bei einer disponiblen Glaubensregel der Fall wäre.“ (Rdnr. 69)

Die Erzieherin befindet sich also in einer Art Befehlsnotstand. Weil sie Teil eines von Menschen geschaffenen repressiven, intoleranten Systems ist, dem sie sich hündisch unterwirft, soll der Rest der Menschheit es ihr gleichtun und obendrein sich diesem System gegenüber tolerant erweisen.

4  „Im Blick auf die Wirkung religiöser Ausdrucksmittel ist jedenfalls danach zu unterscheiden, ob das in Frage stehende Zeichen auf Veranlassung des Einrichtungsträgers oder aufgrund einer eigenen Entscheidung einzelner Erzieherinnen oder Erzieher verwendet wird, die hierfür das individuelle Freiheitsrecht des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG in Anspruch nehmen können. Der staatliche Einrichtungsträger, der eine mit dem Tragen eines Kopftuchs verbundene religiöse Aussage einer einzelnen Erzieherin hinnimmt, macht diese Aussage nicht schon dadurch zu seiner eigenen und muss sie sich auch nicht als von ihm beabsichtigt zurechnen lassen.“ (Rdnr. 65)

Damit ist für das BVerfG die Verpflichtung des städtischen Kita-Trägers zur religiösen Neutralität kurzerhand erledigt. Doch die Erzieherin ist nicht als Privatperson dort, sondern sie vertritt den Träger nach außen, sie ist die Kita, so wie jeder Mitarbeiter jedes Betriebes dies notwendigerweise tut und tun muss. Wann wäre aus Sicht des BVerfG stattdessen die Neutralitätspflicht verletzt - erst dann, wenn die Oberbürgermeisterin höchstselbst mit Kopftuch in der Kita erscheint? Angenommen, die Erzieherin begeht fachliche Fehler, sie verprügelt die Kinder, lässt sie unbeaufsichtigt auf die verkehrsreiche Straße toben, dann muss der Träger sich dieses Verhalten zurechnen lassen, und niemand würde ernsthaft behaupten, dass er dies nicht zu tun brauchte.

Nebenbei: Wussten Sie schon, dass es einen „Zentralrat der Ex-Muslime e. V.“ gibt? Das BVerfG - bemerkenswert - hatte einige einschlägige Institutionen nach ihrer Meinung zu dem Anliegen der Erzieherin gefragt und zitierte die Antworten in dem Beschluss (Rdnrn. 35 bis 43). Die religiösen Oberhäupter vollzogen natürlich prompt den Schulterschluss, um ihre eigene Branche zu schützen: Die „Evangelische Kirche in Deutschland“, die „Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e. V.“ und der „Zentralrat der Juden in Deutschland“ sehen die Erzieherin im Recht. Anders der „Zentralrat der Ex-Muslime e. V.“: „Das Kopftuch setze im öffentlichen Erziehungs- und Bildungswesen - egal ob es staatliche Kindergärten, Kindertagesstätten, Grundschulen oder weiterführende Schulen betreffe - falsche kinder- und frauenpolitische sowie integrationspolitische Signale. Es solle dort deswegen in der Dienstzeit nicht getragen werden dürfen.“

Schulmädchen-Report

Mit dem Beschluss vom 18.10.2016 setzte das BVerfG einen Erlass des Hessischen Justizministeriums, welcher Rechtsreferendarinnen das Kopftuch während des Dienstes untersagte, außer Kraft. Im Beschluss vom 27.6.2017 stellte das BVerfG fest, das baden-württembergische Kindertagesstättengesetz sei vom Kita-Träger bei der Anweisung, die Erzieherin dürfe im Dienst kein Kopftuch tragen, verfassungswidrig angewandt worden. Wir dürfen gespannt sein, wann das BVerfG das jüngst in Kraft getretene, leider schwammig und daher angreifbar formulierte niedersächsische Gesetz kippt, wodurch die Gesichtsvermummung von Schülerinnen untersagt werden können soll. Anlass war eine Schülerin in Belm (bei Osnabrück), die 3 Jahre lang im Unterricht einen Nikab trug. Außer der wiederholten Bitte der Schule, den Nikab abzulegen (worum Schülerin und Mutter sich selbstverständlich nicht scherten), rührte sich 3 Jahre lang nichts und niemand. Bis endlich im August 2016 die Schulleiterin in ihrer Not die Landesschulbehörde unterrichtete. Wie zutiefst entwürdigend muss es für die Mitschüler und Lehrer gewesen sein, diesen unerträglichen Affront 3 Jahre lang tagtäglich ertragen zu müssen, scheinbar machtlos, scheinbar hilflos diesem zivilisatorischen Kolonialismus, dieser Okkupation und Besudelung ausgeliefert wie in einem diktatorischen System. Und gleichzeitig: Welch schmählicher Kotau, welch erbärmliche Feigheit und Verantwortungslosigkeit seitens der Mitschüler, Eltern und Lehrer aus diesem dreijährigen Schweigen, dieser Tatenlosigkeit spricht.

Bitte nicht stören

Kopftuch, Gesichts- und Körpervermummung in der Schule, in der Ausbildung, am Arbeitsplatz müssten zulässig sein, um die ungestörte Religionsausübung zu gewährleisten, wollen uns die strenggläubigen Muslime und deren Sympathisanten weismachen. Schmonzes! Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun: Am Arbeitsplatz wird nicht Religion ausgeübt, sondern gearbeitet. Wenn er stattdessen Plattform für religiöse Mätzchen sein soll, dann behaupte ich künftig im Betrieb, meine Religion gebiete es, den lieben langen Tag mit Kollegen zu tratschen, Zeitung zu lesen, im Internat zu saufen, am Schlaufon rumzudaddeln und zwischendurch ein Nickerchen zu machen. Wenn der Arbeitsplatz eine Spielwiese der ungestörten Religionsausübung ist, muss es auch zulässig sein, dass strenggläubige Christen, denen es nicht vergönnt ist, in Sachsen zu leben, die Arbeitszeit am Buß- und Bettag mit büßen und beten verbringen. Ein Jegliches hat seine Zeit: Was würden Pfarrer/Rabbiner/Imam und die Gemeinde sagen, wenn Leute in der Kirche/Synagoge/Moschee einen Klapptisch aufstellen, Notenbuch und Aktenordner ausbreiten, das Mobiltelefon einschalten und sodann platzgreifend und geräuschvoll ihre Arbeit verrichten und sich obendrein gekränkt echauffieren, wenn sie zurechtgewisen werden? Wie würden die Anwesenden reagieren, wenn ihnen feixend das Grundgesetz um die Ohren gehauen wird: Art. 12 - Freiheit der Berufsausübung.

Es gibt auch das Recht auf freie politische Betätigung. Darf man deshalb im Betrieb gegenüber Mitarbeitern und Kunden Agitation und Propaganda für eine Partei oder bestimmte politische Ziele betreiben, und sei es nur ein Parteiabzeichen am Pullover, wenn die Betriebsleitung dies untersagt? Es gibt auch das Recht auf freie Karnevalsausübung. Ist es somit zulässig, am Arbeitsplatz mit roter Pappnase herumzulaufen und mit Luftschlangen um sich zu werfen?

Was wäre, wenn ein Arzt oder eine Pflegekraft behauptet, ihre Religion verbiete Kopfbedeckung und Vermummung, und sich deshalb weigert, bei Operationen Haube und Mundschutz zu tragen? Sagt das Krankenhaus dem Patienten, der sich infolgedessen mit Keimen infiziert hat: „Dumm gelaufen, aber für das Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung müssen wir alle Opfer bringen“? Im Augenblick des Todes, schon im Angesicht des Paradieses, in das alle politisch korrekten Gutmenschen einziehen werden, presst daraufhin der Patient mit letzter Kraft hervor: „Ja, sischer dat!“

Menschen im Hotel

Aber auch die umgekehrte Variante kommt vor: Nicht eine Kopftuch tragende Mitarbeiterin hat Stress mit dem Betrieb, sondern ein Kunde, weil er sich am erlaubten Kopftuch einer Mitarbeiterin stört. So geschehen in meiner Heimatstadt Göttingen, einer Hochburg der politischen Korrektheit (meint zumindest genervt eine Arbeitskollegin mit Münchener Migrationshintergrund). Im Februar 2016 weigerte sich ein Hotelgast, von einer Kopftuch tragenden Angestellten bedient zu werden. Der Hoteldirektor verwies den Gast daraufhin des Hauses. Chapeau, Tuch ab vor so viel Zivilcourage! Ich meine allerdings nicht den Hotelier, sondern den Gast. Nichtsdestoweniger erhielt Ersterer im November 2016 den Göttinger Zivilcouragepreis, aus der Hand eines Dezernenten derselben Stadtverwaltung, die der Nikotinsucht Vorschub leistet und sich daran bereichert - und die, wenn sie gebeten wird, dies einzustellen, nur dümmliche, fadenscheinige Ausreden findet, die beim Leser fremdschämen auslösen. Wenn ein Hotelbesucher sich beschwerte, weil ein Mitarbeiter ein AfD-Parteiabzeichen trägt, und man ihn deshalb des Hauses verwiese, so wäre stattdessen er ein Held und erhielte die städtische Tapferkeitsmedaille (und die Stadtverwaltung würde dem Inhaber die Lizenz entziehen). Würde der Hotelier es hinnehmen, wenn eine Mitarbeiterin ihren Aufzug mit Kopftuch und knöchellangem Kleid damit begründet: „Ich bin eine Braut Christi und ein blitzsauberes Mädel deutschen Geblüts. Der Allmächtige und meine Volkszugehörigkeit gebieten es, züchtig Leib und Haar zu verhüllen, auf dass ich mich nicht in Blutschande jedem hingebe wie diese sündigen, gottlosen Metzen im perfiden Albion und bei den Franzmännern!“ Würde er das akzeptieren? Natürlich nicht. Würde der Herr Dezernent es hinnehmen, wenn eine seiner Mitarbeiterinnen so ungehörig wäre, den Bürger-Kunden gegenüber aus Jux und Dollerei mit Kopftuch aufzutreten? Natürlich nicht. Kein Gericht würde ihr Rechtsschutz gewähren, denn modische Orientierung ist nun mal kein Kriterium gemäß Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz - es sei denn, es handelt sich um eine Muslimain, die dürfte das selbstverständlich.

Aber warum nur Kopftuch? Dann auch Tschador. Wenn Tschador, dann auch Nikab. Wenn Nikab, dann auch Burka. Würden die beiden Toleranz-Bolzen in Hotel und Rathaus auch das hinnehmen? Sofern sie den Mut, das Verantwortungsbewusstsein und die geistige Souveränität aufbrächten, sich für einen Moment von dem autoritären, dumpfschummrigvernebelten Aschram der politisch korrekten Erleuchtetheit zu emanzipieren, und aufrichtig mit „nein“ antworten, müssten sie sich fragen lassen: Warum denn nicht? In einem Zeitungsgespräch wusste der Hotelier eine ebenso prompte wie peinliche verlogene Antwort: „Natürlich werden wir keine Mitarbeiterinnen mit Burka beschäftigen. Unser Personal arbeitet in unserer Hausuniform.“ Was hat die Hausuniform damit zu tun? Gehört ein Kopftuch zur Hausuniform? Offensichtlich, dann aber muss der Hotelier es auch akzeptieren, wenn eine Mitarbeiterin sich einen Sack mit verhängtem Bullauge über den Kopf stülpt. Was wäre, wenn zur Hausuniform auch ein Käppi gehörte: Dürfte die Mitarbeiterin es unter dem Kopftuch verbergen, oder müsste sie es auf dem Kopftuch tragen? Sähe sicherlich sehr putzig aus. Glaubt der Hotelier, mit seiner profanen Hausuniform das Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung aushebeln zu können? Das Bundesverfassungsgericht würde ihm schön was husten. Im Zweifelsfalle müsste es einen Kompromiss geben: Burka in den Farben und mit Emblem des Hotels - passt schon. Und wie könnte der Dezernent sich herauswinden? Die Mitarbeiter und -innen der Stadtverwaltung tragen keine Uniform.

Ein kleiner Trost ist es immerhin, dass die strenggläubigen Muslime über ihre dienstbeflissenen Handlanger und Helfershelfer, die eingeborenen Gutmenschen, nur höhnisch lachen.

Wo aber ist die Grenze, ab der auch der Stammtisch der politisch Korrekten gesellschaftlich inkompatible Grenzübertretungen ablehnen darf? Ist er allein befugt, die Maßstäbe setzen? Wenn das Kopftuch unter den Schutz der ungestörten Religionsausübung fällt, dann darf es damit nicht sein Bewenden haben: Das Christentum und der Islam sind - Gott sei's geklagt - offensive Religionen, die sich am liebsten im gesamten Universum ausbreiten würden. „Gehet hin und lehret alle Völker!“ Eine gleichartige Dienstanweisung gibt es sicherlich auch im Koran. Zur ungestörten Religionsausübung gehört folglich auch die Missionierung. Mitarbeiter wären also berechtigt, gegenüber Kollegen und Kunden missionarisch tätig zu sein, und die wären gehorsamst verpflichtet, das schweigend hinzunehmen. Oder brauchten sie sich das nicht bieten zu lassen, wären sie berechtigt, sich dagegen zu verwahren? Warum also steht es Kunden nicht zu, sich wegen Mitarbeiterinnen mit Kopftuch zu beschweren?

Die schönsten Satiren schreibt doch das sogenannte Leben, da kann ich nur neidisch werden. Die obige Episode hat einen pikanten Nebenaspekt: Bei dem bewussten Hotelgast handelte es sich um die Teilnehmerin einer Tagung - Gewerkschaftssekretärin. Passt eigentlich gar nicht ins Bild, denn Gewerkschafter sind üblicherweise Vorkämpfer der politischen Korrektheit. Vielleicht hatte die Hotelgästin aber - ebenfalls typisch Gewerkschaft - einen feministischen Ansatz, da Kopftuch usw. nun mal das Symbol der Geringschätzung bis Unterdrückung der Frauen in der Parallelwelt der strenggläubigen Muslime ist - die auch von Frauen verinnerlicht, gefördert und weitergeben wird.

Das nullte Gesicht

Ja, wenn wir unsere strenggläubigen Muslime nicht hätten - es wäre doch stinklangweilig in Deutschland. Ein weiteres Dauerthema, geradezu eine Glaubensfrage ist ein etwaiges staatliches Verbot, in der Öffentlichkeit das Gesicht zu vermummen. Was im Falle von Krawalldemos der Linksfaschisten seit Langem gilt, soll nun auch Nikab- und Burkaträgerinnen untersagt sein. „Man kann nicht alles verbieten, was einem nicht gefällt.“ Sehr richtig, Herr Bundesinnenminister, aber hier geht es nicht um Gefallen oder Nichtgefallen. Die Gesichtsvermummung ist vielmehr eine tiefgreifende Verletzung des deutschen/europäischen/westlichen zivilisatorischen Niveaus. Die Vielehe ist auch verboten - könnte ebenfalls als bloße Geschmacksfrage abgetan werden. Und natürlich als ungestörte Religionsausübung blablabla. Gestalten mit vermummtem Gesicht haben zwar einen gewissen Unterhaltungswert, sehen sie doch aus wie Loriot als Bankräuber. Nichtsdestoweniger ist hier die Grenze zwischen zähneknirschend notgedrungen Hinzunehmendem und kompromisslos Zurückzuweisendem eindeutig überschritten: Es ist in einer offenen Gesellschaft unauthentisch, dass Menschen in der Öffentlichkeit ihr Gesicht verbergen - wir befinden uns hier nicht in einer Starwars-Schmonzette.

Das Schöne am Nikab/Burka-Thema ist, dass es sich auf angenehm abstrakter, geradezu akademischer Ebene abspielt, da wird auf hohem intellektuellem Niveau disputiert - faktisch sieht man so gut wie selten Nikab/Burka auf freier Wildbahn. Das liegt wahrscheinlich daran, dass Nikab/Burka-Trägerinnen kaum das Haus verlassen, schon mal gar nicht im ungläubigen, verderbten Westen. Nur wenige Male habe ich eine - na ja, Frau kann man kaum sagen - gesichtslose Gestalt in solch einem Leichentuch zu Gesicht bekommen, woran mich kaum erinnern kann - bis auf die jüngste unheimliche Begegnung der dritten Art: Es war am 6. Juli 2017, ich befand mich mit meiner Tochter Svenja im Europapark in Rust (ich stehe halt total auf Europa). Gerade als ich etwas benommen auf einer Bank saß und versuchte, mich von einer Schiffsschaukelfahrt, die um ein Haar in einem Malheur geendet hätte, zu erholen, tauchte plötzlich eine rundum pechrabenschwarz verhüllte und vermummte Person in der Menschenmenge auf. Ich war dermaßen perplex, dass ich nicht schnell den Fotoapparat hochreißen konnte.

Wenn ich mit einer Mischung aus wohligem Grusel und Amüsement Bilder von Nikab- und Burka-Trägerinnen sehe, erscheint vor meinem inneren Auge ein anderes Bild: weiße Amerikaner, das Gesicht verborgen in langen Kapuzen mit Sehlöchern, die Schwarze terrorisieren - Ku-Klux-Klan. Im September 2016 ging durch die Medien, die CSU verlange einen „Vorrang für Zuwanderer aus unserem christlich-abendländischen Kulturkreis“ (ich vermute jedoch, dass sich das irgendein hinterhältiger Spaßvogel ausgedacht hat, um die Bazis so richtig in die Pfanne zu hauen, denn solch einen Schmarrn kann doch niemand im Ernst äußern). Aber angenommen, dies wäre so, und angenommen, diese Leute würden den „Türken und Saupreißn raus e. V“. gründen und würden als Vereinstracht in aller Öffentlichkeit ihre Gesichter unter Kapuzen verbergen: Würden die Burkafrauenversteher sich auch hierfür vehement in die Bresche werfen? Natürlich nicht. Die Rechtfertigung und Verteidigung der Nikab/Burka-Vermummung ist nichts weiter als ein abstoßender verquirlter Brei aus ideologischem Krampf, Denkfaulheit und -feigheit, Heuchelei und doppelter Moral. Apropos: Meint die CSU auch gebürtige Muslime, die zum Christentum übergetreten, und gebürtige Christen, die zum Islam konvertiert sind? Auch Nora Illi, wenn sie demnächst vor der Unterdrückung der Muslime aus der christlichen Schweiz fliehen muss?

Gerichtsshow

Der BVerfG-Beschluss vom 27.6.2017 befasst sich ausschließlich damit, die Prozessbeteiligten könnten sich in ihrer „negativen Religionsfreiheit“ beschränkt sehen. Der eigentlich relevante Gesichtspunkt kommt jedoch nicht zur Sprache: Es muss befürchtet werden, dass Richter, die so reaktionär sind, sich von ihrer Religion die Kleidung vorschreiben zu lassen, nicht rechtsstaatlich urteilen. Dies ist das wirkliche Problem. Wenn ich Beteiligter eines zivil- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wäre, ginge es mir während der Verhandlung ausschließlich um die Sache, nicht aber um die subtile „negative Religionsfreiheit“ - solch ein feinsinniges Sensibelchen bin ich nicht. Nach kurzer Zeit ist die Verhandlung vorüber, und dann sehe ich die Richterin nie wieder. Ob sie mir eine Stunde lang ihren religiösen Mummenschanz präsentiert, wäre mir völlig einerlei (außer dass ich vielleicht Mühe hätte, die Würde des Gerichts wahrend, mir das Lachen zu verbeißen, nachdem der erste Brechreiz überwunden wäre). Nicht einerlei wäre mir jedoch, ob sie in ihrer reaktionären, repressiven Grundhaltung willens und in der Lage ist, ausschließlich nach Recht und Gesetz zu urteilen. Die religiöse Aussage des Kopftuchs spielte für mich hingegen keine Rolle. Eine religiöse Aussage wäre es auch, wenn eine Frau am Nacktbadestrand lediglich eine Halskette mit der Neumond-Sichel oder dem Namen Allahs trägt. Das mag sie auch bei der Arbeit als Lehrerin und Richterin tun - wenn's Spaß macht, kein Problem, nichts Unwichtigeres als Religion, Hauptsache nicht reaktionär und nicht repressiv.

Der Arbeitgeber der bewussten Referendarin, das Hessische Justizministerium, war ungleich näher an der Realität als das BVerfG und äußerte in dem Verfahren wie folgt: „Mit der Verpflichtung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren zur religiösen Neutralität soll den an einem Zivil- oder Strafverfahren oder einem verwaltungsbehördlichen Verfahren Beteiligten das Vertrauen vermittelt werden, dass religiöse Erwägungen oder Einstellungen in ihrem Verfahren keine Rolle spielen und Tatsachen- wie Rechtsfragen allein auf der Grundlage des geltenden Rechts entschieden werden.“ Das BVerfG zitiert diese Aussage in seinem Beschluss, geht jedoch nicht darauf ein.

Dieses Argument, dass religiöse Erwägungen oder Einstellungen bei der Arbeit keine Rolle spielen dürfen, lässt sich auch auf die Kopftuch tragende Lehrerin übertragen: „Diesen Christen-, Juden- und Atheisten-Bälgern würge ich mal schlechte Noten rein.“

Andererseits: Wenn statt einer Richterin ihr gleichartig tickender Ehemann der Richter meiner Angelegenheit wäre, könnte ich ihn mangels religiösen Dresscodes nicht als reaktionär identifizieren. Wenn er in seiner reaktionären, repressiven Grundhaltung nicht ausschließlich nach Recht und Gesetz urteilt, hätte ich eben Pech gehabt. Und wäre die Richterin, sofern sie bereit wäre, das Kopftuch während der Verhandlung abzulegen, deshalb vorübergehend weniger reaktionär und repressiv? Auch die Lehrerin, wenn sie oben ohne unterrichtet? Natürlich nicht. Nichts würde sich ändern, wozu also das ganze Gedöns - viel Lärm um Nichts? Keineswegs. Wir dürfen die Reaktionären nicht mit Berufsverboten belegen, aber wir müssen ihnen Grenzen aufzeigen - bis hierher und nicht weiter. Dies aber wäre leider lediglich ein symbolischer Akt. Die Kopfbedeckung kann durch eine Vorschrift festgelegt werden, der Kopfinhalt leider nicht. Insofern irrt das Hessische Justizministerium und würde sich selbst und der Öffentlichtkeit durch das Kopftuchverbot lediglich Sand in die Augen streuen. Wenn ein Richter (m/w) keine Skrupel hat, seine Arbeit aufgrund religiöser Erwägungen oder Einstellungen zu verrichten statt ausschließlich auf der Grundlage des geltenden Rechts, so wird er immer so handeln, unabhängig von der Bekleidung.

Gottesvergiftung

Die Eskalationsbandbreite von Kopftuch bis Burka ist Ausdruck vor allem einer reaktionären, repressiven Gesinnung. Kopftuch et al. treffen eine politische Aussage: „Ich will ein reaktionäres, repressives Gesellschafts- und Staatssystem. Wenn ich und meinesgleichen die Macht hätten, würden wir Demokratie, Rechtsstaat und die freie Gesellschaft freier Menschen zerstören.“ Ein einfaches Gedankenspiel: Angenommen, die strenggläubigen Muslime hätte die vollständige Macht in der Republik. Gäbe es dann noch freie Wahlen, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, selbstständige Parteien, Gewerkschaften, kulturelle Vielfalt, freie Entfaltung der Persönlichkeit, sexuelle Selbstbestimmung und - in Gottes Namen, wenn es denn gar nicht ohne geht - Religionsfreiheit? Ach ja, und eine Kleinigkeit am Rande: Was würde mit den Juden geschehen? Die strenggläubigen Muslime würden die gesellschaftliche und staatliche Toleranz und Liberalität, die sie trotz ihrer inkompatiblen Wertesysteme gut leben lassen, skrupellos vernichten.

Was auf dem Spiele steht, ist Authentizität, die Authentizität einer Gesellschaft mit ihrem eigenen zivilisatorischen Niveau, dass sie sich unter Mühen und Opfern errungen hat: In einer zivilisatorisch hoch entwickelten freien Gesellschaft freier Menschen ist es unauthentisch, eine inkompatible reaktionäre, repressive Gesinnung, deren Ziel konträre, archaische Systeme sind, dreist öffentlich zur Schau zu stellen. Es wäre auch inakzeptabel, weil unauthentisch, wenn Leute mit Stahlhelm auf der hohlen Birne und Lederstiefeln herumstolzieren. Und eine freie Gesellschaft freier Menschen hat das Recht, sich zu wehren und dagegen zu verwahren, dass ihre Authentizität auf kolonialistische Weise beschädigt wird. Es ist ein Missverständnis, Toleranz bedeute, sich für dumm verkaufen, in die Defensive drängen und als nützliche Idioten instrumentalisieren lassen zu müssen. Die Menschheit unterteilt sich nicht in Juden, Christen, Muslime u. v. a. m., nicht in Deutsche, Russen, Chinesen, Monegassen u. v. a. m., nicht in Schwarze, Gelbe, Weiße, Sonnenbankverbrutzelte u. v. a. m., nicht in Hetero-, Homo-, A-, B- und Csexuelle, nicht in Alteingesessene und Einwanderer(nachkommen), sondern einerseits in diejenigen, die Vernunft, Anstand und Würde walten lassen, und andererseits in Idioten, Rektalöffnungen, paarhufige Rüsseltiere, Gesindel und Abschaum. Wir alle können und müssen uns entscheiden, wozu wir gehören. Gehört man zur ersten Gruppe, so hat man das Recht und die Pflicht, die letztere in ihre Schranken zu weisen. Die Authentizität und die Würde einer freien Gesellschaft freier Menschen sind ungleich höherrangig als gesellschaftlich inkompatible persönliche Mätzchen. In der freien Gesellschaft freier Menschen hat jeder Mensch die Pflicht und das Recht, sein Gesicht offen zu zeigen. Niemand darf sich anmaßen und niemandem darf befohlen werden, das Gesicht zu verbergen. Eine Gesellschaft, welche die Gesichtsvermummung zulässt, handelt illoyal sich selbst gegenüber.

Wenn ein Mensch sich von Religion dermaßen beeinflussen lässt, dass er danach seine Kleidung und sein Verhalten ausrichtet, so ist dies total verdreht, schlichtweg falsch - nach den Maßstäben der modernen, fortschrittlichen, aufgeklärten Gesellschaften, die - gottlob! - von Nicht-Religiösen und Moderat-Gläubigen dominiert werden. Diese Gesellschaften haben den legitimen Anspruch, dass ihnen die Strenggläubigen nicht ihr rückschrittliches, mittelalterliches Weltbild aufzwingen. Es ist völlig einerlei, ob es sich bei Strenggläubigen um Einwanderer(nachkommen) oder um Alteingesessene, die in den strenggläubigen Islam ausgewandert sind, handelt. Und es ist völlig einerlei, ob es sich um strenggläubige Muslime, Christen, Juden, Hindus oder sonstige Fangarme der globalen Religionskrake handelt.

Die Parallelgesellschaften der strenggläubigen Muslime drohen in die Primärgesellschaft einzudringen, sie zu okkupieren und gleichzuschalten - Integration mit umgekehrtem Vorzeichen. Freiheit ist auch der Gesellschaft und jedes einzelnen Menschen Schutz vor Freiheitsentziehung, die sich entwickelt, indem Gegner der Freiheit - tatkräftig assistiert von engstirnigen, kurzsichtigen Gerichten und dem Stammtisch der politisch korrekten Gutmenschen - Pflöcke einrammen, woraus nach und nach Palisaden erwachsen, unter denen sich die freie Gesellschaft freier Menschen immer tiefer wegducken muss.

Lasst uns mal zwischendurch ein kleines Spiel spielen: Wie stellen uns mal janz dumm und nehmen an, wir sähen zum ersten Mal auf der Straße oder im Betrieb oder in der Schule eine menschenähnliche Erscheinung in unförmigem Gewand und einem Tuch vor dem Gesicht, das nur einen Sehschlitz freilässt. Wir tun mal so, als wüssten wir nicht, was das ist und welcher Menschentypus sich dahinter verbirgt. Fänden wir das gut bzw. wäre es uns zumindest einerlei? Natürlich nicht. Jeder Mensch, der einigermaßen bei Trost ist, würde das für absolut inakzeptabel halten. Warum aber ändert sich bei manchen Leute diese Meinung schlagartig, sobald behauptet wird, die Vermummung sei religiös begründet und obendrein islamisch? (Jüdisch ginge zur Not auch noch so eben, obwohl dies den politisch korrekten Gutmenschenreflex nicht massiv auslöst; christlich und obendrein NMB würde aber auf keinen Fall durchgehen.)

Andere Länder, andere Sitten

Man muss einen gewissen Respekt vor den kulturellen Eigenheiten und der Mentalität anderer Völker haben und im Umgang mit ihnen ein bisschen Fingerspitzengefühl an den Tag legen, um sie nicht vor den Kopf zu stoßen. Zu den - vielleicht skurrilen - Eigenheiten Deutschlands, Europas, des Westens gehört es nun mal, in der Öffentlichkeit nicht das Gesicht zu vermummen und das öffentliche Leben nicht der Religion unterzuordnen, sondern den lieben Gott einen guten Mann sein zu lassen, statt ihn den Mitmenschen permanent unter die Nase zu reiben. Ein britischer oder australischer Migrant kann auch nicht verlangen, dass er auf der linken Straßenseite fahren darf und alle anderen sich nach ihm richten müssen. In Saudi-Arabien latscht man als Touri nicht in kurzen Hosen und bauchnabelfrei in eine Moschee. Deutschland, Europa, der Westen ist kein Ballermann 6, wo jeder Zugereiste rücksichtslos die Sau raus lassen kann (und selbst dort ist das Eimersaufen inzwischen verboten).

Beim Anblick jedes Kopftuchs++ habe ich das Gefühl, ersticken und mich übergeben zu müssen; das macht mich völlig fertig; das ist so entmutigend. Entmutigend wie der Erfolg der PDS in Ostdeutschland; entmutigend wie der nationalistische Morast, der urplötzlich durch die AfD zutage getreten ist; entmutigend wie Trump und Brexit. Es darf doch keine Rückschritte geben, in Europa, im Westen. Jedes Kopftuch++ ist nicht nur lebende Satire, die eigene Karikatur (und sieht total scheiße aus). Es ist vor allem ein Affront. Ich weigere und wehre mich entschieden dagegen, mich daran zu gewöhnen und damit abzufinden, mich aufweichen und verwässern zu lassen, zum feigen, heuchlerischen, speichelleckerischen, kriecherischen, gedankenlosen Ja-Sager, Abnicker und Mitläufer zu degenerieren. Ich bin kein Untertan, ich werde nicht zum Nashorn. Ich bestehe auf meinem Recht und meiner Pflicht, jedes Kopftuch und Schlimmeres als Provokation aufzufassen und meinen inneren Widerstand aufrechtzuerhalten - das ist eine Frage der persönlichen und zivilisatorischen Würde. Ich lasse mir nicht das Recht streitig machen, über die kleine, enge Welt der strenggläubigen Muslime erhaben zu sein, sie in ihrem dumpfen Mief und Muff sich selbst zu überlassen und von der Warte der höheren zivilisatorischen Entwicklungsstufe souverän und mit mildem Lächeln (und innerlich schallendem Gelächter) auf sie hinabzublicken - die Gedanken sind frei.

Kritisiert man die amerikanische Politik, ist das Antiamerikanismus; kritisiert man die israelische Politik, ist das Antisemitismus; kritisierte man in finsterer Vorzeit die SED-Diktatoren, war das Antikommunismus und Einmischung in die inneren Angelegenheiten der DDR; kritisiert man die russische Politik, ist das aus Sicht von PDS und AfD Gotteslästerung. Kritisiert man die muslimische Vollvermummung, ist das Islamophobie (welch hinreißend dämliches Wort, vor allem das aufgeblasene, höchst überflüssige „o“ in der Mitte) und neuerdings sogar - auch das eine Erfindung der PDS - Rassismus. So werden jegliche unliebsamen Widerworte im Keim erstickt und die Renitenten mit Flakgeschützen niedergemäht.

Babbe oder: Get up, stand up!

Zuweilen leisten sich strenggläubige Muslime Entgleisungen, von denen man meint, es seien von der AfD heimtückisch verbreitete Fake News, um sämtliche Muslime in Verruf zu bringen: Da war z. B. der im Oktober 2016 in Mannheim wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe (wenn ich das schon höre!) verknackte Muslim, der sich weigerte, bei der Urteilsverkündung vor der Richterin aufzustehen. Das daraufhin verhängte Ordnungsgeld von 300,00 € betrachtete er als Eingriff in sein Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung, weshalb er Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegte, das die Sache aber dankenswerterweise nicht zur Entscheidung annahm. Dieser Kerl ist innerlich ein Kopftuchträger.

Die strenggläubigen Muslime und -ainnen schaffen es sogar, das liebste Hassobjekt aller Feministinnen wieder gesellschaftsfähig zu machen: Die amerikanische Fechterin Ibtihaj Muhammad, die sich sogar bei öffentlichen Sportveranstaltungen nicht der Peinlichkeit begibt, mit Hidschab (nicht Dschihad) aufzutreten, hat nun ein Ebenbild als Barbie-Puppe (das dürfte die PDS mit dem Barbie-Dreamhouse versöhnen), wahrscheinlich die Antwort auf Martin Luther als Playmobil-Männeken. Der Spielzeughersteller verlautbart hierzu: „Wir hoffen, diese Puppe zeigt Mädchen, dass sie alles sein können“ - also bieder, konventionell, stromlinienförmig, stereotyp, angepasst, uniform, rückschrittlich, anti-emanzipatorisch: Barbie bleibt Barbie. Ihr lebendes Vorbild setzt noch eins drauf: „Ich bin so stolz, dass kleine Mädchen nun überall mit einer Barbie spielen können, die sich entschlossen hat, einen Hidschab zu tragen.“ Das Kopftuch als Symbol der gesellschaftlichen Avantgarde und der Freiheit des Individuums, Kopftuch tragende Muslimainnen sind so richtige Emanzen und Pauerfrowen. Erst recht die Vollvermummten, welche die mit dem Kopftuch begonnene Positionierung in ihrer kosequentesten Form verwirklichen. Hier verweigert sich die Neue Frau autonom dem allmächtigen Zeitungeist, der - bei Strafe sozialer Ausgrenzung - permanente Selbstentblößung und Auflösung der Privatsphäre à la Facebook, Twitter, Instagram und Youtube erheischt. Sie signalisiert: Ich gehöre ausschließlich mir, ich ruhe in mir selbst (ganz entspannt im Hier und Jetzt), niemand verfügt über mich, ich bin niemandem untertan, ich entziehe mich dem gierigen Gaffen schmieriger Sexisten (also sämtlicher Männer). Sie tut dem desinteressierten Rest der Menschheit kund, sie trage ihr Kopftuch usw. „freiwillig“, „aus Überzeugung“, als „Ausdruck ihrer Identität“. Ja, natürlich, was denn sonst, bezweifelt das jemand? Frauen mit durchlöcherten Hosen, Männer mit Dutt, Autisten mit Kopfhörern und illustrierte Menschen mir flächendeckenden Tätowierungen tun das aus denselben Gründen. Ich trage meine ausgelutschte 70er-Jahre-Frisur, Fusselbart und Sandalen mit Socken ebenfalls freiwillig, aus Überzeugung und als Ausdruck meiner - nicht vorhandenen - Identität. Jeder steuert halt nach besten Kräften sein Scherflein zur Verunschönerung der Welt bei. Eigenartig ist nur, dass die männlichen strenggläubigen Muslime keine spezifische Kleidung tragen: Neben ihren vermummten Frauen laufen sie unspektakulär in Jeans und T-Hemd herum. Haben diese Männer keine „Überzeugung“, sind sie etwa nicht gläubig genug, gehören sie nicht zur muslimischen identitären Bewegung?

Der Grund des Gesetzes

Groundlaw for Oncatchers:

Art. 2 Abs. 1 GG: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Art 5 Abs. 1 und 2 GG: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. [...] Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Und nun Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, der uns von den strenggläubigen Muslimen und ihren Mitläufern permanent vor den Latz geknallt wird: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Nanu, fehlt da nicht etwas, keine Beschränkungen? Spielen die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung, das Sittengesetz, allgemeine Gesetze, Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre keine Rolle? Gibt es keine Handhabe gegen gesellschaftlich störende Religionsausübung? Genauso ist es: Handlungen und Meinungsäußerungen, die im Normalfall unzulässig sind, gelten als zulässig, wenn sie - vorgeblich - religiös motiviert sind. Da haben wir ein kleines Problem:

„Art. 2 I [...] könnte [...] vom Bürger durch die Berufung auf das Vorliegen einer Glaubens- oder Gewissensentscheidung jederzeit ausgeschaltet werden, und da sich im allgemeinen nur sehr schwer feststellen läßt, ob eine solche Entscheidung wirklich vorliegt oder ob sie nur behauptet wird, hätte es der Einzelne damit praktisch in der Hand, durch sein eigenes Vorbringen darüber zu entscheiden, ob auf sein Verhalten der leicht einschränkbare Art. 2 I oder der nur sehr schwer bzw. gar nicht einschränkbare Art. 4 anzuwenden ist.“ (Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Stand September 2017, Art. 4, Randnr. 17)

Die herrschende Meinung unter Verfassungsrechtlern lautet, dass die Beschränkungen des Art. 2 nicht notwendigerweise auch für Art. 4 gelten und das Sittengesetz, das meines Erachtens spätestens bei der Gesichtsvermummung zum Tragen kommt, ohnehin überholt ist.

Wat is 'n Sittengesetz? Natürlich nichts Geschriebenes zum Nachlesen, sondern ein von der gesellschaftlichen Entwicklung abhängiges Denkmodell, eine stillschweigende gesellschaftliche Übereinkunft, welche die - mehr oder minder - allgemein anerkannten Regeln beinhaltet, was „sich gehört“ und was nicht, was angemessen und akzeptabel ist und was unangemessen und inakzeptabel. Das Sittengesetz gebietet es z. B., in der Öffentlichkeit bestimmte geschlechtsspezifische Körperteile zu bekleiden und nicht zu kopulieren, das Gesicht nicht zu vermummen und sich zum Schwimmen nicht als Nonne in der Sommerfrische zu verkleiden (Itsy Bitsy Teenie Weenie Honolulu Strand-Burkini). Nun könnten natürlich der Nudistenverband und die nicht existente Schwingerszene beim Bundesverfassungsgericht beantragen, dass diese Verbote aufgehoben werden, weil es die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit beschränkt, auf die raren Nacktbadestunden im öffentlich zugänglichen städtischen Hallenbad und auf den viel zu teuren, öffentlich zugänglichen Schwingerclub angewiesen zu sein (wo das Sittengesetz derlei Dinge erlaubt). Die Wahrscheinlichkeit, dass dies Erfolg hat, ist allerdings gleich Null. Eine ungleich höhere Chance bestünde jedoch, wenn die Antragsteller behaupten würden, es handele sich um eine Form des Gottes-Dienstes, sich unverfälscht so zu zeigen, wie ER uns geschaffen hat, und der Geschlechtsverkehr in der Fußgängerzone sei ein religiöser Akt der Nächstenliebe namens und im Auftrag des Allerhöchsten. Vorstellbar wäre ein Kompromiss: Public Screwing ja, aber diskret und verborgen unter Tschador und Burka. Diese zeltartigen Gewänder ermöglichen sogar einen flotten Dreier. Indirekt materialisiert sich das Sittengesetz aber doch in tatsächlichen Gesetzen, z. B. im Ordnungswidrigkeitengesetz: § 118 („grob ungehörige Handlung“) und § 119 („grob anstößige und belästigende Handlungen“); im Strafgesetzbuch: § 183a („Erregung öffentlichen Ärgernisses“).

Warum fehlen in Art. 4 jegliche Beschränkungen? Warum sollten die Menschen hinsichtlich ihrer etwaigen Religion mehr Rechte haben als hinsichtlich der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Meinungsfreiheit, die doch viel gegenwärtiger, bodenständiger, alltäglicher und objektiv ungleich wichtiger sind, zumal in einem modernen, westlichen, säkularisierten Staat? Eine Hypothese: Das Fehlen von Beschränkungen in Art. 4 Abs. 1 und 2 hatte ursprünglich zum Ziel, den christlichen Kirchen per Verfassung unbeschränkte Macht außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung zu gewährleisten, den Privilegien- und Staat-im-Staate-Anspruch der christlichen Kirchen zu fundamentieren, die sich einen schrankenlosen rechtsfreien Raum anmaßen, mit eigenem Arbeits- und Beamtenrecht, ohne Gewerkschaften, mit Kirchenasyl usw. Dies setzt sich fort bis zum vorliegenden Thema: In kirchlichen Einrichtungen akzeptieren die Gerichte ein Kopftuchverbot sehr viel eher als im öffentlichen Dienst und in privatwirtschaftlichen Betrieben, selbst dann, wenn eine kirchliche Einrichtung gar nichts mit Religion zu tun hat, z. B. ein Krankenhaus. Hier nehmen sich die Kirchen selbst heraus, was sie andernorts anprangern. Wasser predigen, Wein trinken - typisch christliche Funktionsträger und Institutionen. Den Anführern des Gottesvolkes, die ihre Legitimation und Handlungsanweisungen, wie weiland Moses auf dem Sinai, direkt aus den unergründlichen Ratschlüssen des Allmächtigen beziehen, dürfen natürlich keine profanen, irdischen Schranken auferlegt werden: „Ich bin Jahwe, dein Gott, du sollst keine anderen Götter neben mir haben!“ Welch Menschengewürm wollte so vermessen sein, hochmütig dawider zu löcken - etwa der poplige, weltliche Rechtsstaat? Lächerlich und blasphemisch! Was sind BGB, StGB, EStG & Co. im Vergleich zu den 10 Geboten? Das war noch schlanke Gesetzgebung.

Es gibt aber auch abweichende Meinungen, welche die Schranken des Art. 2 sehr wohl als auf Art. 4 Abs. 1 und 2 anwendbar und das Sittengesetz weiterhin als sinnvoll und erforderlich erachten:

„Man wird trotz der im wesentlichen festgefügten Rechtsprechung immer noch ernstliche Zweifel daran haben dürfen, ob es [...] nicht organischer wäre, hinsichtlich der vorbehaltlosen Grundrechte analog auf die Schranken-Trias des Art. 2 I zurückzugreifen [...].“ (Maunz/Dürig, Rdnr. 114)

„Nicht einmal der Rückgriff auf die dritte Schranke des Art. 2 I, nämlich auf das Sittengesetz, erweist sich bei genauerer Betrachtung als völlig überflüssig. Im Kontext des Art. 2 I spielt diese Schranke heute fast keine Rolle mehr, weil sie von der weiten Auslegung des Begriffes „verfassungsmäßige Ordnung“ durch das Bundesverfassungsgericht praktisch konsumiert worden ist. Sowie man diesen Begriff aber [...] auf seine ursprüngliche Bedeutung zurückführt, erlangt auch das Sittengesetz - trotz aller Schwierigkeiten, die sich ihm in der pluralistischen Gesellschaft entgegenstellen - wieder eine gewisse Aktualität.“ (Maunz/Dürig, Rdnr. 117)

Gretchenfrage

Letztlich mündet die gesamte Thematik in einen einzigen Punkt: Wie haben wir's mit der Religion? Sind Verhaltensweisen und Ansprüche, die unter normalen Umständen inakzeptabel sind, akzeptabel, gar schützenswert, nur weil sie unter dem Deckmäntelchen der Religion daherkommen? Steht die Religion also über allem und allen? Müssen wir uns der Religion unterordnen? In Europa, im Westen, im 21. Jahrhundert? Wenn so hehr von „Religion“ salbadert wird, müssen wir immer eines bedenken: Religion gibt es nicht - es gibt lediglich und ausschließlich ihre gottgesandten, also selbsternannten Protagonisten. Religion ist kein natürlich Ding wie das Wetter, das Meer, das Gebirge, womit die Menschheit irgendwie zurande kommen muss, dem sie sich notgedrungen, anpassen, gar unterordnen muss. Religion hingegen ist Menschenwerk, ist bloß Ausdruck, Ausformung der höchst irdischen Verhaltensweisen und Ansprüche von Menschen wie du und ich. Sollen wir uns vor der Anmaßung und Überheblichkeit, vor dem Hochmut und der Usurpation von Menschen wie du und ich in den Staub werfen und uns ihnen unterordnen, vor ihnen kuschen, sie über uns bestimmen lassen? In Europa, im Westen, im 21. Jahrhundert? Wir sind hier nicht im Iran und in Saudi-Arabien, wo die Religion alle anderen Werte überlagert, wo sich das Leben und die Menschen der Religion fügen müssen. Werden gottlose Arbeitgeber, die keine Kopftücher dulden, demnächst öffentlich ausgepeitscht?

Was bleibt der freien Gesellschaft freier Menschen für ihren weiteren Lebensweg mitzugeben? Schlag nach bei Shakespeare: „Dies über alles: Sei dir selber treu.“

Siehe auch:

Weise Weihnacht

Apocalypse now!

Schlitzauge, sei wachsam!

Allahhand!

Das Tuch der Tücher

Gipfelphobie gegen Islamprävention

Neues aus Dummsdorf

Spreng-Satz

Drum prüfe ...

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(15.2.2018)

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